Will der Betriebsrat eine mögliche Existenzbedrohung „seines“ Unternehmens anhand von (Kenn-)Zahlen aus der Bilanz abschätzen, so lohnt ein Blick auf das Geldvermögen im Verhältnis zu den offenen Schulden. Noch aussagekräftiger und aktueller ist der Finanzplan. Daraus lässt sich erkennen, ob eine Zahlungsunfähigkeit und damit eine Insolvenz, also das Schließen des Unternehmens, droht.
Das Wichtigste ist, die kurzfristigen Verbindlichkeiten bedienen zu können. Also Lieferantenrechnungen, Mieten, Löhne und Gehälter, Energie- und Kreditzahlungen. Dies ist gut möglich mit bereits vorhandenen flüssigen Mitteln, also Geld auf dem Konto. Nun können weitere Vermögenswerte in der Bilanz überprüft werden, wie leicht sie zu Geld gemacht werden können. So sind etwa Forderungen (Außenstände) und Wertpapiere relativ schnell realisierbar. Auch bei Warenvorräten kann man meist davon ausgehen, dass diese durch Verkauf zeitnah liquide gemacht werden können. Das folgende Beispiel zeigt, dass all diese Mittel von insgesamt 150.000 Euro nicht ausreichen, das kurzfristige Fremdkapital von 350.000 Euro zu bedecken. Die Zahlungsfähigkeit zum Bilanzstichtag ist somit nicht gesichert.
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Zeigt sich zum Bilanzstichtag eine Zahlungslücke, so sollte zur weiteren Analyse in den Finanzplan geschaut werden. Dort werden alle erwarteten Ein- und Auszahlungen mit ihrem zeitlichen Anfall, meist auf Monatsebene, dargestellt. Bei prekärer Liquiditätslage sogar auf Wochenbasis.
Finanzierungslücken sollten so rasch wie möglich geschlossen werden. Beispielsweise durch weitere Kreditaufnahme oder Umwandlung von kurzfristigen zu langfristigen Krediten. Auch der Verkauf von nicht gebrauchtem Vermögen oder Sale-Leaseback-Finanzierungen sind denkbar. Von Eigentümerseite sind Gesellschafterzuschüsse in Betracht zu ziehen.
Du erreichst die Abteilung Betriebswirtschaft der AK Wien per E-Mail unter: bw@akwien.at