Kennzahlen berechnen und richtig interpretieren ist nicht immer leicht. Die Expert:innen der Arbeiterkammer unterstützen dich bei der Berechnung und Beurteilung sämtlicher wirtschaftlicher Daten im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs. Die Beratungsinhalte werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Außerdem kannst du mit Hilfe des AK-Bilanzrechners eine erste schnelle Einschätzung der wirtschaftlichen Lage deines Unternehmens gewinnen.
Spätestens wenn Gehalts- bzw. Lohnzahlungen ausbleiben oder Lieferanten nur mehr gegen Vorauskasse liefern, sollten die Alarmglocken läuten. Ein schneller Überblick über den Ernst der Lage ist hier Goldes wert. Denn je schneller die Dringlichkeit erkannt wird, umso früher können Gegenmaßnahmen eingefordert und Schaden abgewandt werden. Besser schon vorher präventiv regelmäßige Finanzchecks durchführen (lassen).
Für eine Beurteilung der Krisensituation ist jedenfalls der Jahresabschluss, also Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht notwendig. Darüber hinaus sind zur aktuellen Einschätzung der Krisenlage und künftigen Entwicklung des Unternehmens zusätzliche Informationen erforderlich. Dies betrifft vor allem Finanz- bzw. Liquiditätspläne, Budgets und Vorschaurechnungen. Der Betriebsrat hat aufgrund seines Informationsrechts nach § 108 (1) Arbeitsverfassungsgesetz die Möglichkeit, diese einzufordern und auch mit dem Betriebsinhaber z. B. im Rahmen des Wirtschaftsgesprächs darüber zu beraten.
Ines Hofmann ist Betriebswirtin und Wirtschaftspädagogin mit langjähriger Erfahrung in der wirtschaftlichen Beratung und Ausbildung von Betriebsrät:innen und Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat. Arbeitsschwerpunkt der Co-Herausgeberin des Buches „Bilanz & Co“ und Autorin vieler VÖGB-Skripten in der AK Wien ist die Kommunikation von wirtschaftlichen und aufsichtsratsbezogenen Informationen.