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Recht klar

Fluggast­rechte: Wenn die Reise zur Bruch­landung wird

Der Frust über annullierte oder verspätete Flug­verbin­dungen überschattet so manchen Urlaub. Was Flug­gäste beachten sollten. 
Andreas  Rauschal
14.06.2024
In diesem Artikel
    „Wir als Ar­bei­ter­kam­mer stel­len auf un­se­rer Web­site Mus­ter­brie­fe für di­ver­se Ent­schä­di­gungs­an­sprü­che zur Ver­fü­gung.“  

    Anja Mayer, AK Wien

    „I believe I can fly!“ Mit dem gleichnamigen Song im Ohr haben bereits zahllose potenzielle Flug­passagiere ihr blaues Wunder erlebt. Denn immer wieder werden Flüge abgesagt oder Reisende umgebucht – von überbuchten Flug­verbindungen und gravierenden Ver­spätungen einmal ganz abgesehen.


    Vorteil für AK Mitglieder

    Das Gebiet der Fluggast­rechte ist so vielfältig wie die möglichen Probleme, die bei einer Reise auftreten können. Was sollte ich in erster Linie beachten, wenn ich einen Flug buchen will? Anja Mayer, Expertin in der Abteilung Konsumenten­politik der AK Wien: „Auf jeden Fall empfiehlt es sich, direkt bei der Airline zu buchen, weil ich dann einen konkreten Ansprech­partner habe. Bei einer Buchungs­plattform habe ich immer das Problem der Zuständig­keit. Die Plattform verweist dann auf die Airline – und umgekehrt.“


    Webtipps

    Tipp Symbolbild © AK Wien

    Fluggastrechte

    Die AK Wien informiert auf ihrer Website umfassend über das Thema Fluggastrechte. Du findest FAQs, Broschüren, Musterbriefe und hilfreiche Links.

    Flug­gast­rechte­verordnung

    Mein Flug wurde gecancelt oder umgebucht, er ist überbucht oder war deutlich verspätet. Was kann ich tun? „Da stellt sich die Frage nach einer allfälligen finanziellen Entschädigung. Man muss schauen, ob hier die Fluggast­rechte­verordnung zur Anwendung kommt – dann ist eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro möglich, abhängig von der Flugstrecke. Eine Airline kann aber auch von Ausgleichs­leistungen befreit sein, wenn außergewöhnliche Umstände wie etwa unvorherseh­bare Wetter­kapriolen den Abflug verhindert haben.“ 


    broschürentipp

    Cover Ratgeber Gute Reise © AK Wien

    Reisetipps

    Hier findest du Tipps für die schönste Zeit des Jahres, kostenlos zum Download.

    Entschädigungsansprüche

    An wen sollte ich mich als Betroffene:r wenden? Mayer: „Wir empfehlen immer: direkt an die Airline, wobei wir als Arbeiterkammer auf unserer Website Musterbriefe für diverse Entschädigungsansprüche zur Verfügung stellen und in der Abteilung Konsumentenpolitik auch selbst beraten, per E-Mail oder zwischen Montag und Freitag von 8 bis 12 Uhr auch telefonisch.“ 

    Eine Kooperation ist die Arbeiterkammer übrigens mit dem Fluggast­rechte­portal Fairplane eingegangen. „Erkämpft Fairplane eine Entschädigung, wird von den betroffenen Konsu­ment:innen im Normalfall eine Provision verlangt. Für AK Mitglieder entfällt diese. Sie bekommen die Entschädigungs­summe voll ausbezahlt“, so Mayer. 


    WEBtipp

    Tipp Symbolbild © AK Wien

    Fluggastrechteportal

    Das Fluggastrechteportal Fairplane unterstützt bei der Durchsetzung von Fluggastrechten.

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