Anja Mayer, AK Wien
„I believe I can fly!“ Mit dem gleichnamigen Song im Ohr haben bereits zahllose potenzielle Flugpassagiere ihr blaues Wunder erlebt. Denn immer wieder werden Flüge abgesagt oder Reisende umgebucht – von überbuchten Flugverbindungen und gravierenden Verspätungen einmal ganz abgesehen.
Das Gebiet der Fluggastrechte ist so vielfältig wie die möglichen Probleme, die bei einer Reise auftreten können. Was sollte ich in erster Linie beachten, wenn ich einen Flug buchen will? Anja Mayer, Expertin in der Abteilung Konsumentenpolitik der AK Wien: „Auf jeden Fall empfiehlt es sich, direkt bei der Airline zu buchen, weil ich dann einen konkreten Ansprechpartner habe. Bei einer Buchungsplattform habe ich immer das Problem der Zuständigkeit. Die Plattform verweist dann auf die Airline – und umgekehrt.“
Mein Flug wurde gecancelt oder umgebucht, er ist überbucht oder war deutlich verspätet. Was kann ich tun? „Da stellt sich die Frage nach einer allfälligen finanziellen Entschädigung. Man muss schauen, ob hier die Fluggastrechteverordnung zur Anwendung kommt – dann ist eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro möglich, abhängig von der Flugstrecke. Eine Airline kann aber auch von Ausgleichsleistungen befreit sein, wenn außergewöhnliche Umstände wie etwa unvorhersehbare Wetterkapriolen den Abflug verhindert haben.“
An wen sollte ich mich als Betroffene:r wenden? Mayer: „Wir empfehlen immer: direkt an die Airline, wobei wir als Arbeiterkammer auf unserer Website Musterbriefe für diverse Entschädigungsansprüche zur Verfügung stellen und in der Abteilung Konsumentenpolitik auch selbst beraten, per E-Mail oder zwischen Montag und Freitag von 8 bis 12 Uhr auch telefonisch.“
Eine Kooperation ist die Arbeiterkammer übrigens mit dem Fluggastrechteportal Fairplane eingegangen. „Erkämpft Fairplane eine Entschädigung, wird von den betroffenen Konsument:innen im Normalfall eine Provision verlangt. Für AK Mitglieder entfällt diese. Sie bekommen die Entschädigungssumme voll ausbezahlt“, so Mayer.