EU-Richtlinie zum Thema Dienstzettel: Säumig zulasten der Arbeitnehmer:innen
Mehr Information und Schutz für die Beschäftigten - dieses Ziel verfolgt eine EU-Richtlinie zum Thema Dienstzettel. Österreich ist bei der Umsetzung seit einem Jahr im Verzug. Details dazu verrät AK Juristin Ruth Ettl im AKtuell-Interview.
Die EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen hätte bis August 2022 umgesetzt werden müssen. Was ist ihre Grundintention?
Ruth Ettl: Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Die Richtlinie löst die bisherige Nachweis-Richtlinie aus 1991 ab, die die Pflicht zur Ausstellung eines schriftlichen Dienstzettels festgelegt hat. Die neue Richtlinie erweitert die Informationspflichten des Arbeitgebers und sieht zusätzliche Rechte für die Beschäftigten vor, wie beispielsweise zur Mindestvorhersehbarkeit der Arbeit. Mangelnde Planbarkeit und Instabilität von Arbeit haben nämlich gravierende Folgen – sie führen zu prekären Arbeitsverhältnissen.