Dienstzettel: Was jetzt besser ist – und wo es noch hakt
Seit der Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Thema Dienstzettel gelten in Österreich neue Regeln. Doch für die Arbeiterkammer gehen die Bestimmungen nicht weit genug.
Ein neues Arbeitsverhältnis zu beginnen, kann aufregend sein. Ein neues Unternehmen, neue Kolleg:innen, neue Aufgaben. Doch wo kann man als Arbeitnehmer:in einsehen, für welches Aufgabengebiet man zuständig ist? Entweder im Arbeitsvertrag – oder im Dienstzettel, der allen Beschäftigten zusteht, die keinen schriftlichen Arbeitsvertrag haben. Denn in Österreich ist es nicht zwingend erforderlich, einen Arbeitsvertrag in geschriebener Form auszufertigen.
„Das führt in der Praxis dazu, dass noch immer sehr viele Arbeitnehmer:innen über keine schriftlichen Unterlagen verfügen, in denen ihre Rechte und Pflichten aufgelistet sind und – im Falle eines Rechtsstreits – als Beweismittel dienen können“, sagt Philipp Brokes, Arbeitsrechtsexperte der AK Wien. Ende März dieses Jahres wurde die Rechtslage verschärft: Wer als Arbeitgeber keinen Dienstzettel ausstellt, muss mit finanziellen Sanktionen rechnen.