Du muss nicht alles wissen. Du musst nur wissen, wo du nachschauen kannst. Das gilt für Betriebsrät:innen genauso. Was darf und muss der Betriebsrat tun? Welche Aufgaben hat die Betriebsversammlung? Wofür gibt es einen Betriebsratsfonds? Fragen wie diese beantwortet das jetzt im ÖGB-Verlag in der zweiten aktualisierten Auflage erschienene Standardwerk „Betriebsratsarbeit in der Praxis“. Darin geben die Gewerkschaftsvertreter:innen Susanne Haslinger und Jimmy Martin Müller sowie AK Arbeitsrechtsexperte Walter Gagawczuk Informationen über zentrale Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes und Tipps für den betriebsrätlichen Alltag. Einführungsliteratur bietet hier oft nur eine Orientierung an, und Kommentare sind in der Regel sehr umfassend und wissenschaftslastig. Deshalb war den Autor:innen wichtig, das Buch praxisrelevant zu schreiben.
Wir verlosen drei Exemplare des aktualisierten Buches. Schick uns ein E-Mail an aktuell@akwien.at mit dem Betreff „Betriebsratsarbeit“ und der Angabe von Namen und Postadresse. Die Gewinner:innen werden per E-Mail verständigt. Einsendeschluss: 30. September 2023.
Walter Gagawczuk, Susanne Haslinger, Martin Müller
2. aktualisierte Auflage, ÖGB-Verlag 2023, 264 Seiten, 39,00 Euro
ISBN: 978-3-99046-662-9
Mitverfasser Walter Gagawczuk ist AK Arbeitsrechtsexperte.
Damit wollen wir eine Lücke schließen. Die Lücke zwischen einer leicht verständlichen, aber eher allgemein gehaltenen Einführungsliteratur zum Arbeitsrecht einerseits und einer nur für Spezialisten verständlichen Fachliteratur andererseits.
Es ist eine Art Handbuch und empfehlenswert komplett zu lesen. Neu gewählten Mitgliedern würde ich zu Beginn die Kapitel „Rechte und Pflichten des Betriebsrats“ sowie „Die Betriebsratssitzung“ ans Herz legen.
Das Buch kann natürlich nicht alle rechtlichen Fragen abdecken, es konzentriert sich vielmehr auf die wichtigsten. Aber insbesondere die Erläuterungen zu den Themen Versetzung und Kündigung sowie zur Rechtsstellung des Betriebsrats (Benachteiligungs- und Beschränkungsverbot, Verschwiegenheitspflicht, Freizeitgewährung etc.) enthalten auch für erfahrene Betriebsratsmitglieder interessante Informationen bzw. Neuigkeiten.