Im Park bei einem kühlen Getränk die Arbeit zu erledigen, die ansonsten im Büro gemacht werden müsste – für viele Arbeitnehmer:innen ist das eine schöne Vorstellung, die bald wahr werden kann. Mit dem Telearbeitsgesetz wird ortsungebundenes Arbeiten neu geregelt. Damit soll Beschäftigten die Chance ermöglicht werden, in Parks, Kaffeehäusern, in der Wohnung von Angehörigen, in Coworking-Spaces oder an anderen Orten zu arbeiten.
Voraussetzung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden. Mit dem neuen Gesetz wird das aktuell gültige Homeoffice-Gesetz abgelöst, das im Zuge der Corona-Pandemie im April 2021 in Kraft getreten ist.
Zuerst zu den positiven Weiterentwicklungen: Zahlreiche Arbeitgeber, Arbeitnehmer:innen und Betriebsratsmitglieder wurden für die Evaluierung der aktuellen Homeoffice-Regelung vom zuständigen Arbeitsministerium miteinbezogen. Gemeinsam wurde überprüft, wie sich das Gesetz in der Praxis bewährt hat und welche Weiterentwicklung sich Betriebe und ihre Beschäftigten wünschen.
„Ein solcher Wunsch war die Ausweitung des ,Homeoffice‘ auf ‚Telearbeit‘, also die Möglichkeit, nicht nur in den eigenen vier Wänden zu arbeiten, sondern auch an anderen Orten“, sagt Philipp Brokes, Arbeitsrechtsexperte der AK Wien.