Imagebild Telearbeit © Jacob Lund - stock.adobe.com


Heimarbeit

Jetzt Homeoffice, bald Telearbeit

Das Gesetz für Tele­arbeit wird ab Jänner 2025 das Homeoffice-Gesetz ablösen. Das soll Flexi­bilität bringen – doch es gibt Un­schärfen und Kritik.

Stefan Mayer
08.10.2024

Im Park bei einem kühlen Getränk die Arbeit zu erledigen, die ansonsten im Büro gemacht werden müsste – für viele Arbeit­nehmer:innen ist das eine schöne Vor­stellung, die bald wahr werden kann. Mit dem Tele­arbeits­gesetz wird ortsungebundenes Arbeiten neu geregelt. Damit soll Beschäf­tigten die Chance ermöglicht werden, in Parks, Kaffee­häusern, in der Wohnung von Ange­hörigen, in Coworking-Spaces oder an anderen Orten zu arbeiten.


Evaluierung der Regeln für Heimarbeit

Voraussetzung ist eine Verein­barung zwischen Arbeit­gebern und Arbeit­nehmenden. Mit dem neuen Gesetz wird das aktuell gültige Homeoffice-Gesetz abgelöst, das im Zuge der Corona-Pandemie im April 2021 in Kraft getreten ist.

Zuerst zu den positiven Weiter­entwicklungen: Zahl­reiche Arbeit­geber, Arbeit­nehmer:innen und Betriebs­rats­mitglieder wurden für die Evaluierung der aktuellen Homeoffice-Regelung vom zuständigen Arbeits­ministerium mitein­bezogen. Gemeinsam wurde überprüft, wie sich das Gesetz in der Praxis bewährt hat und welche Weiter­entwicklung sich Betriebe und ihre Beschäftigten wünschen.  

„Ein solcher Wunsch war die Aus­weitung des ,Homeoffice‘ auf ‚Telearbeit‘, also die Möglichkeit, nicht nur in den eigenen vier Wänden zu arbeiten, sondern auch an anderen Orten“, sagt Philipp Brokes, Arbeitsrechtsexperte der AK Wien.

Phil Brokes © Erwin Schuh
© Erwin Schuh
Philipp Brokes, AK Wien

„Die unter­schied­li­che Be­hand­­lung von Tele­ar­beit sehen wir ab­so­lut kri­tisch.


Philipp Brokes, AK Wien

Verbesserungen und Versäumnisse bei Telearbeit

Im nun vorliegenden Gesetzesentwurf wurde dieser Wunsch berücksichtigt und nach langen Verhandlungen mit den Sozialpartnern umgesetzt. „Damit werden die Vorteile des bisherigen Homeoffice-Gesetzes auf andere Bereiche ausgeweitet, was für mehr Flexibilität sorgen wird“, so Brokes.

Doch nicht alle Tele­arbeiter:innen werden in Zukunft gleichgestellt. Denn es wird nach „Telearbeit im engeren Sinn“ (das bedeutet Arbeiten in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in Coworking-Spaces) und „Telearbeit im weiteren Sinn“ (also Arbeiten im Park oder Kaffeehaus) unterschieden – mit Auswirkungen auf das Unfall­versicherungs­recht.

 

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Cover AK Ratgeber Homeoffice © AK Wien

Homeoffice

Erfahre mehr über die aktuell gültigen Regelungen im AK Ratgeber „Homeoffice".

Unklare Definitionen 

Arbeitet jemand „im engeren Sinn“, dann wird diese Person auch auf dem Arbeitsweg unfall­versicherungs­rechtlich geschützt sein. Arbeitet jemand hingegen „im weiteren Sinn“, dann wird es diesen Weg­schutz nicht geben.

„Die unterschiedliche Behand­lung von Telearbeit sehen wir absolut kritisch. Hier zeigte das zuständige Ministerium kein Verständnis für die Notwendig­keit, praxistaugliche und nach­vollzieh­bare Regelungen zu schaffen, was sehr bedauerlich ist“, sagt Brokes. Für Beschäftigte kann diese Regelung verwirrend sein – und sie erschwert Rechtsauskünfte von AK, Gewerkschaften und dem Betriebsrat

Ein weiterer kritischer Punkt im neuen Tele­arbeits­gesetz ist die fehlende Anhebung des aktuellen Home­office­pauschale. Pro Telearbeitstag – jedoch für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr – stehen Arbeitnehmer:innen auch zukünftig bis zu drei Euro steuerfrei zu. Es bleibt also bei 300 Euro jährlich. „Eine Anhebung der Steuer­begünstigung wäre vor dem Hinter­grund einer Rekord­inflation der vergangenen Jahre nicht nur geboten, sondern geradezu unabdingbar gewesen“, meint Brokes.


Kostenfalle Telearbeit?

Ebenfalls kritisch zu sehen ist der fehlende Gesundheits­schutz. Das Thema der ergono­mischen Arbeits­platz­gestaltung bleibt weitest­gehend unbeachtet. Bei der bereits erwähnten Evaluierung zur Homeoffice-Regelung gaben zudem 70 Prozent der Beschäftigten an, den für sie entstehenden Mehr­aufwand – wie die erhöhten Energie­kosten – gar nicht oder nur zum Teil ersetzt zu bekommen.

Home­office beziehungs­weise in Zukunft Telearbeit kann also zur Kostenfalle werden. Doch hier gibt es eine gute Nachricht, so Brokes: „In Betrieben mit Betriebs­rat wird diese Schief­lage besonders oft im Rahmen einer schriftlichen Betriebs­verein­barung aufgegriffen und mit einer gerechten Lösung versehen.“


webtipp

Tipp Symbolbild © AK Wien

Telearbeitsgesetz  

Informationen zum neuen Telearbeitsgesetz gibt es auf der Website des österreichischen Parlaments.

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