Johanna Klösch: Die psychischen Belastungen sind klar als Teil der Arbeitsplatzevaluierung verankert worden. Die Arbeitgeber:innen müssen arbeitsplatzbedingte psychische Risiken erheben und durch qualitätsgeprüfte Verfahren beurteilen. Wenn sich psychische Gefahren herausstellen, sind sie durch ursachenbezogene, kollektiv wirksame Maßnahmen zu beseitigen oder zumindest zu reduzieren.
Johanna Klösch: Ja, das hat eine Befragung der EU-OSHA, der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, ergeben. Auch aus dem Mikrozensus der Statistik Austria geht hervor, dass rund 60 Prozent der Beschäftigten zumindest einem psychischen Gesundheitsrisiko am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Markant sind der Zeitdruck, die Arbeitsüberlastung, der Umgang mit schwierigen Personen, schlechte Kommunikation, aber auch Mobbing und Gewalt sind Thema.
Dorottya Kickinger: Dazu kommt, dass mit den Ergebnissen der Evaluierung oft nicht weitergearbeitet wird. Deshalb wäre es wichtig, dass vermehrt Arbeitspsycholog:innen zur Gestaltung von psychisch gesunder Arbeit zum Einsatz kommen, damit die Maßnahmen gemeinsam entwickelt und nach der Umsetzung auf ihre Wirksamkeit überprüft werden – gemeinsam mit den Sicherheitsvertrauenspersonen und mit dem Betriebsrat.