Amela Cetin, AK Wien, zum Thema geteilte Dienste © AKtuell; privat


Mitbestimmung

Geteilte Dienste:
Drei Fragen – drei Antworten

Warum sind geteilte Dienste problematisch? Welche Alternativen gibt es? Welche Hebel haben Betriebs­rät:innen?

Redaktion  AKtuell
27.08.2026

1. Warum sind geteilte Dienste problematisch?

Bei geteilten Diensten wird der Arbeitstag in zwei Arbeitsblöcke aufgeteilt, die von derselben Person übernommen werden. Dazwischen liegt oft eine mehrstündige unbezahlte Unterbrechung. 

Die Arbeit in Reinigung und Pflege ist körperlich und psychisch belastend. Beschäftigte müssen zweimal zur Arbeit fahren und die Zeit dazwischen ist keine echte Freizeit: Viele erledigen Haushalt, Einkäufe oder Familien­arbeit und müssen danach wieder zur Arbeit. Das führt zu langen Arbeitstagen, doppelten und unbezahlten Arbeitswegen, weniger Erholung und gesund­heitlichen Belastungen. Auch das Familienleben leidet: Gemein same Zeit mit Familie oder Partner:innen bleibt oft auf der Strecke.

2. Welche Alternativen gibt es?

Für die Reinigung ist die wichtigste Alternative die Tagreinigung. Norwegen gilt dabei als Vorreiter. Reinigungs­kräfte arbeiten während der üblichen Betriebszeiten statt früh morgens oder spätabends. Dadurch entfallen doppelte Arbeitswege und lange Unter­brechungen.Gleichzeitig werden sie sichtbarer und stärker als Teil des Betriebs wahrgenommen.

Auch Unternehmen profitieren: Reinigungs­kräfte vor Ort können rasch auf Verschmutzungen reagieren. Außerdem erleichtern attraktivere Arbeits­zeiten die Personalsuche, stärken die Bindung der Beschäftigten an das Unternehmen und helfen, Fluktuation zu verringern. 


3. Welche Hebel haben Betriebsrät:innen?

Betriebsrät:innen können auf mehreren Ebenen ansetzen. Eine zentrale Rolle spielt die Betriebs­vereinbarung zur Arbeitszeit, mit der Beginn, Ende und Verteilung der Arbeitszeit mitgestaltet werden können. Außerdem sollten Belastungen und gesundheitliche Gefahren durch geteilte Dienste in der Arbeits­platz­evaluierung erhoben werden. Zeigt sich dort Handlungs­bedarf, muss der Arbeitgeber Maßnahmen setzen. 

Auch bei der Vergabe von Reinigungs­leistungen können Betriebs­rät:innen auf gute Arbeits­bedingungen drängen. Wichtig ist außerdem, Beschäftigte einzubeziehen und die Regelungen des jeweiligen Kollektiv­vertrags im Blick zu haben.

Zur Person

Amela Cetin ist Soziologin sowie Expertin der AK Wien für Arbeit­nehmer:innen­schutz und Betriebliche Gesundheits­förderung (BGF).