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Dranbleiben

Ratgeber Urlaub: Stressfrei unterwegs

Urlaub gebucht, Koffer gepackt – doch dann geht plötzlich alles schief? Keine Panik! Wer gut vorbereitet ist, kann auch im Ernstfall ruhig bleiben. Der AK Ratgeber „Gute Reise!“ zeigt, worauf es ankommt.

Theresa Goisauf
09.06.2026

Sommer, Sonne, endlich Urlaub! Wie buche ich am besten, wie bezahle ich richtig und welche Versicherungen sind sinnvoll? Die AK Broschüre „Gute Reise!“ bereitet dich optimal vor – denn selbst gut geplante Reisen verlaufen nicht immer reibungslos.

Wenn der Flug ausfällt

Du sitzt startklar am Gate, die Vorfreude ist groß – und plötzlich wird dein Flug gestrichen oder verspätet sich: Für viele Reisende beginnt der Urlaub so mit Stress. In solchen Situationen sind Konsument:innen häufig durch die EU-Flug­gast­rechte-Verordnung geschützt. „Wer davon betroffen ist, hat Anspruch auf Erstattung oder Umbuchung – und oft zusätzlich ein Recht auf Entschädigung“, erklärt Kirstin Grüblinger aus der Abteilung Konsu­ment:innen­politik der AK Wien. 

Die aktuell hohen Kerosinpreise verunsichern Reisende. Aber auch wenn die Situation weiterhin volatil bleiben sollte – für Grüblinger ist klar: „Wir als AK stellen sicher, dass Konsu­ment:innen zu ihrem Recht kommen.“

Kenne deine Rechte

Verspätungen gehören zu den Klassikern unter den Reise­ärgernissen. „Je nach Destination gibt es ab zwei beziehungs­weise drei Stunden Anspruch auf Verpflegung und oft auf eine Ausgleichs­zahlung von bis zu 600 Euro, sofern kein außer­gewöhnliches Ereignis, wie Unwetter, vorliegt. Diese Rechte sollte man kennen und aktiv einfordern“, rät Grüblinger. 


Kirstin Grübliner, AK Wien © Lisi Specht
Kirstin Grübliner, AK Wien © Lisi Specht

Wir als AK stellen sicher, dass Konsu­ment:innen zu ihrem Recht kommen.


Kirstin Grüblinger, Expertin für Konsu­ment:in­nen­schutz, AK Wien

Preis­erhöhungen sind nur unter bestimmten Voraus­setzungen zulässig, erklärt sie. „Erhöhungen bei Pauschal­reisen, beispielsweise wegen steigender Kerosin­preise, sind nur bis acht Prozent erlaubt und müssen rechtzeitig angekündigt werden. Eine Beratung zur genauen Beurteilung der Zulässigkeit ist hier sinnvoll.“

Was kannst du tun, wenn Leistungen vor Ort nicht eingehalten wurden? Im letzten Kapitel des Ratgebers erfährst du, wie du Mängel nach dem Urlaub reklamierst.

Generell gilt: Statt dich zu ärgern, solltest du deine Rechte nutzen – entscheidend ist, diese zu kennen und im Ernstfall rechtzeitig geltend zu machen.


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Cover Ratgeber Gute Reise © AK Wien

AK Ratgeber: Gute Reise

Du willst mehr wissen? Alle Infos gibt es im AK Ratgeber „Gute Reise".