Sie kommen sicher, die Tage, an denen das Thermometer über 30 Grad anzeigt und es auch nachts kaum abkühlt. Wer im Freien arbeitet, etwa in einer Gärtnerei oder auf dem Bau, ist seit diesem Jahr besser geschützt. Entscheidend sind 30 Grad „gefühlte Temperatur“. Diese kann sich je nach Luftfeuchtigkeit, Sonne oder Wind von der gemessenen Temperatur unterscheiden. Dann müssen alle, die im Freien arbeiten, nach einem vorbereiteten Hitzeschutzplan geschützt werden.
Je nach Arbeitsplatz kann das durch Beschattung oder Kühlung oder durch eine zeitliche Organisation der Arbeit geschehen: mehr Pausen, weniger belastende Arbeit in der heißesten Zeit des Tages. Natürlich muss die Firma auch auf den UV-Schutz ihrer Beschäftigten durch Beschattung, geeignete Kleidung, Sonnenbrillen, Sonnencreme und ausreichend Getränke achten.
„Hitzeschutz muss für alle gelten – egal, ob drinnen oder draußen gearbeitet wird. Die AK macht mit den Gewerkschaften weiter Druck.“
Harald Bruckner, Experte für Hitzeschutz, AK Wien.
„Dein Betrieb beschäftigt Menschen im Freien und hat noch keinen Hitzeschutzplan? Fordere den Hitzeschutz plan ein! Das Arbeitsinspektorat kontrolliert das auch“, sagt dazu Harald Bruckner aus der Abteilung Arbeitnehmer:innenschutz und Gesundheitsberufe der AK Wien.
Ein Großteil der Beschäftigten in Wien arbeitet allerdings in Büros oder anderen Innenräumen. Hier gilt die Hitzeschutzverordnung nicht. „Die AK macht mit den Gewerkschaften weiter Druck, denn Hitzeschutz muss für alle gelten – egal, ob drinnen oder draußen gearbeitet wird“, so Bruckner.
Neun Wochen Sommerferien, aber nur fünf Wochen Jahresurlaub: Jedes Jahr im Sommer schaffen Eltern die Sommerferien oft nur durch getrennte Urlaube, durch teure Ferienbetreuung, unter Mithilfe der Großeltern und durch viel Improvisation.
„Das ist für viele Eltern wie ein alljährliches Jonglieren mit viel zu vielen Bällen in der Luft: kostengünstige Sommercamps der Stadt Wien sind schnell ausgebucht. Für private Ferienbetreuung zahlen die, die es sich leisten können, im Schnitt über 400 Euro im Monat“, sagt Vera Glassner aus der Abteilung Frauen und Gleichstellungspolitik der AK Wien.
Glassner sieht hier einige Ansatzpunkte für Betriebsräte: „Sie wissen, was die Kolleg:innen brauchen.“ So können Betriebsräte zunächst im Betrieb den Bedarf erheben: Kinderbetreuung, flexible Arbeitszeitmodelle speziell im Sommer oder mehr Gleitzeit für Familien sind gute Möglichkeiten.
Gemeinsam mit dem Unternehmen können dann gezielte Angebote entwickelt werden. „Gute Unternehmen sind daran interessiert, ihre Mitarbeitenden langfristig zu binden, auch mit familienfreundlichen Leistungen“, sagt Glassner.
Billa Österreich etwa bietet seit 2012 Feriencamps für die Kinder der Beschäftigten an: Wochencamps mit und ohne Übernachtung und Tagescamps in Wien und im Umland. Dazu gibt es ein Kinderbetreuungsangebot an einigen schulfreien Tagen. In diesem Jahr werden 220 Plätze genutzt.
„Das ging vom Unternehmen aus. Wir vom Betriebsrat haben uns eingebracht“, sagt die stellvertretende Billa Betriebsratsvorsitzende Maria Gluchmann. Ihr Rat für Betriebsratsmitglieder: „Beteiligt euch, wenn ein Unternehmen so etwas vorschlägt. Betriebsräte können sehr viel im Sinne der Familien mitgestalten.“
Heiß begehrt, schwer zu erreichen: die sechste Urlaubswoche. Wann es für die Kolleg:innen so weit ist, errechnet in wenigen Sekunden der Mehrurlaubsrechner der AK.
Wer die Firma verlässt, hat selten alle Urlaubstage aufgebraucht. Dafür muss die Firma Urlaubsersatzleistungen zahlen. Der AK Resturlaubs-Rechner checkt schnell und zuverlässig, wie viele Urlaubstage ausbezahlt werden müssen.
Mit dem AK Resturlaubs-Rechner kannst du berechnen, wie viel Urlaubsersatzleistung dir zusteht.
Oft sind Betriebsrät:innen die ersten, die gefragt werden, wenn etwas zum Urlaub unklar ist: Können Führungskräfte Urlaub anordnen, weil gerade wenig zu tun ist? Neu in der Firma: Wie viel Urlaub darf ich nehmen, um mit der Familie im Sommer zu verreisen? Die AK hat kurze Antworten auf dem neuesten Stand zum Arbeitsrecht im Urlaub zusammengestellt.