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„Inklusion ist Teamarbeit“

20 Jahre Behinderten­gleich­stellungs­gesetz: Patrick Berger, Leiter des Chancen Nutzen Büros im ÖGB, im Gespräch über Inklusion im Job, Chancen für Betriebe und den Mehrwert einer starken Interessen­vertretung.

Anna  Gugerell 
09.06.2026

AKtuell: Das Behinderten­gleich­stellungs­gesetz wird heuer 20 Jahre alt. Was hat sich seit dem Jahr 2006 verändert?

Patrick Berger: Mit dem Gesetz und der späteren Ratifizierung der UN-Behinderten­rechts­konvention 2008 kam Aufbruch­stimmung auf. Österreich verpflichtete sich dazu, die Rechte von Menschen mit Behinderung als Menschenrechte umzusetzen – von Barrierefreiheit über Bildung bis hin zur gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsmarkt.

AKtuell: Welche Fortschritte wurden erreicht?

Patrick Berger: Der Blick hat sich verändert: weg von der Vorstellung der Hilfs­bedürftigkeit hin zu Gleichstellung, Selbstbestimmung und Diskriminierungs­schutz. Beim Thema Barriere­freiheit und Inklusion ist viel weitergegangen, aber wir sind noch lange nicht am Ziel. In den letzten Jahren sehe ich eher Stagnation, teilweise sogar Rückschritte – etwa bei der Barriere­freiheit öffentlicher Gebäude.

Ausbildung, Arbeit und ein selbstständiges Leben sind heute für viele Menschen mit sichtbaren Behinderungen besser möglich. Für Menschen mit psychischen Erkrankungen, Lern­schwierigkeiten oder Krankheiten wie Long COVID und ME/CFS fehlt aber oft noch das Verständnis.

AKtuell: Was müsste konkret für mehr Inklusion am Arbeitsmarkt passieren?

Patrick Berger: Der wichtigste Punkt wäre der Abbau von Mythen. Noch immer hört man Sätze wie: „Wenn ich jemanden mit Behinderung anstelle, werde ich die Person nie wieder los, sie ist ständig im Krankenstand, der Arbeitsplatz muss adaptiert werden.“ Das stimmt so pauschal einfach nicht. Sensibilisierung und Abbau von Berührungs­ängsten würden für die Inklusion eine sehr wichtige Verbesserung bringen.


Patrick Berger, Leiter des Chancen Nutzen Büros im ÖGB © Markus Zahradnik
Patrick Berger, Leiter des Chancen Nutzen Büros im ÖGB © Markus Zahradnik

Eine gute Zusammen­arbeit von Betriebs­rat und Behinderten­vertrauens­person ist ein Game­changer für Inklusion.


Patrick Berger, ÖGB

AKtuell: Was übersehen Arbeitgeber?

Patrick Berger: Menschen mit Behinderung bringen oft eine hohe Lösungs­kompetenz mit. Wer ständig mit Barrieren umgehen muss, lernt, Lösungen zu finden. Davon kann ein Betrieb profitieren. Außerdem sind diverse Teams stärker, weil sie andere Perspektiven einbringen. Und ein barrierefreier Betrieb ohne Stufen, mit guter digitaler und kommunikativer Zugänglichkeit, ist für alle effizienter und sicherer.

AKtuell: Was können Behinderten­vertrauens­personen (BVP) leisten?

Patrick Berger: Sie sind Ansprech­personen für Kolleg:innen mit Behinderung. Das ist deshalb so wichtig, weil viele Betroffene Hemmungen haben, mit dem Personalbüro oder Vorgesetzten über ihre Situation zu sprechen. Eine BVP hat selbst eine Behinderung und kennt die Thematik. Es geht nicht darum, zu fragen: Was hast du und was kannst du nicht? Sondern: Was brauchst du, um deine Arbeit gut machen zu können?

AKtuell: Welche Rolle spielen Betriebsräte?

Patrick Berger: Eine sehr große. Mein wichtigster Satz ist: „Liebe Betriebs­rats­mitglieder, holt euch die Behindertenvertrauenspersonen ins Team.“ Betriebsräte vertreten die Interessen aller Kolleg:innen. Behinderten­vertrauens­personen konzentrieren sich auf das Thema Menschen mit Behinderung und bringen genau dort Expertise ein. In Betrieben, in denen das gut zusammen­spielt, ist das ein Gamechanger für Inklusion.

AKtuell: Wo braucht es den Betriebsrat zusätzlich?

Patrick Berger: Behinderten­vertrauens­personen können derzeit keine Betriebs­vereinbarungen abschließen. Auch gegenüber dem Arbeitgeber oder der Personal­abteilung hat der Betriebsrat oft mehr Gewicht. Am stärksten ist ein gemeinsamer Auftritt von Betriebsrat, BVP, Sicherheits­vertrauens­person und Barriere­freiheits­beauftragten.

gut zu wissen

Chancen Nutzen Büro

Das Chancen Nutzen Büro im ÖGB berät Arbeit­nehmer:innen, Betriebs­rats­mitglieder und Behinderten­vertrauens­personen bei Fragen rund um Behinderung, Arbeit und Gleichstellung.

Themen sind etwa Diskriminierung am Arbeits­platz, Kündigungen, Behör denwege oder Wieder­eingliederung. Zudem bietet das Büro Coachings und Workshops für inklusive Arbeitsplätze an. 

AKtuell: Was können Kolleg:innen tun?

Patrick Berger: Akzeptanz entwickeln. Jede Kollegin und jeder Kollege ist anders. Wichtig ist, Menschen einzubeziehen und zu fragen: Wie kann ich unterstützen? Dieses Miteinander verändert die Kultur im Betrieb.

AKtuell: Welche Maßnahmen sollten Unternehmen setzen?

Patrick Berger: Angebote wie Sensibilisierungs-Workshops oder Gesundheit­stage sind sinnvoll. Niemand darf vorgeführt werden, es muss authentisch bleiben, aber man kann Kolleg:innen mit Behinderung sichtbar machen, wenn sie das wollen. Bewusstsein ist ein wichtiger Anfang, gerade weil der größte Teil der Behinderungen unsichtbar ist und viele Angst vor Mobbing oder Jobverlust haben.

AKtuell: Wie soll Inklusion in 20 Jahren aussehen?

Patrick Berger: Meine Vision wäre: Es macht keinen Unterschied, ob jemand eine Brille, einen Rollstuhl, persönliche Assistenz oder sonst eine Unterstützung braucht. Es ist einfach der Rahmen, um am Arbeitsplatz gute Leistung zu bringen.

Faq

Inklusion am Arbeitsplatz

  • Was regelt das Behinderten­gleichstellungs­gesetz?

Das Behinderten­gleichstellungs­gesetz schützt Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung. Ziel ist die gleich­berechtigte Teilhabe in allen Lebens­bereichen – von Bildung und Mobilität bis zum Arbeits­markt. Unternehmen und öffentliche Stellen müssen Barrieren abbauen und die Gleichstellung fördern.

  • Welche Rolle spielt Inklusion am Arbeitsplatz?

Inklusion am Arbeitsplatz bedeutet, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt arbeiten können. Dazu gehören barrierefreie Arbeitsplätze, passende Arbeits­bedingungen und die aktive Einbindung in Teams. Davon profitieren nicht nur Betroffene, sondern alle Mitarbeiter:innen.

  • Was macht eine Behinderten­vertrauensperson?

Eine Behinderten­­vertrauens­person (BVP) vertritt die Interessen von Arbeit­nehmer:innen mit Behinderung im Betrieb. Sie berät Betroffene, unterstützt bei Problemen und setzt sich für barrierefreie und diskriminierungs­freie Arbeitsbedingungen ein.

  • Wie können Betriebsräte Inklusion fördern?

Betriebsräte können gemeinsam mit Behinderten­vertrauens­personen Maßnahmen für mehr Inklusion und Barrierefreiheit entwickeln. Dazu zählen Betriebs­vereinbarungen, Sensibilisierung der Belegschaft und die Unterstützung von Kolleg:innen mit Behinderung.

  • Wo finden Beschäftigte Beratung zu Behinderung und Arbeit?

Beschäftigte, Betriebsrats­mitglieder und Behinderten­vertrauens­personen erhalten beim Chancen Nutzen Büro des ÖGB Beratung zu Themen wie Behinderung, Diskriminierung, Gleichstellung, Wieder­eingliederung oder Unter­stützungs­möglichkeiten im Arbeitsleben.