Patrick Berger: Mit dem Gesetz und der späteren Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2008 kam Aufbruchstimmung auf. Österreich verpflichtete sich dazu, die Rechte von Menschen mit Behinderung als Menschenrechte umzusetzen – von Barrierefreiheit über Bildung bis hin zur gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsmarkt.
Patrick Berger: Der Blick hat sich verändert: weg von der Vorstellung der Hilfsbedürftigkeit hin zu Gleichstellung, Selbstbestimmung und Diskriminierungsschutz. Beim Thema Barrierefreiheit und Inklusion ist viel weitergegangen, aber wir sind noch lange nicht am Ziel. In den letzten Jahren sehe ich eher Stagnation, teilweise sogar Rückschritte – etwa bei der Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude.
Ausbildung, Arbeit und ein selbstständiges Leben sind heute für viele Menschen mit sichtbaren Behinderungen besser möglich. Für Menschen mit psychischen Erkrankungen, Lernschwierigkeiten oder Krankheiten wie Long COVID und ME/CFS fehlt aber oft noch das Verständnis.
Patrick Berger: Der wichtigste Punkt wäre der Abbau von Mythen. Noch immer hört man Sätze wie: „Wenn ich jemanden mit Behinderung anstelle, werde ich die Person nie wieder los, sie ist ständig im Krankenstand, der Arbeitsplatz muss adaptiert werden.“ Das stimmt so pauschal einfach nicht. Sensibilisierung und Abbau von Berührungsängsten würden für die Inklusion eine sehr wichtige Verbesserung bringen.
„Eine gute Zusammenarbeit von Betriebsrat und Behindertenvertrauensperson ist ein Gamechanger für Inklusion.“
Patrick Berger, ÖGB
Patrick Berger: Menschen mit Behinderung bringen oft eine hohe Lösungskompetenz mit. Wer ständig mit Barrieren umgehen muss, lernt, Lösungen zu finden. Davon kann ein Betrieb profitieren. Außerdem sind diverse Teams stärker, weil sie andere Perspektiven einbringen. Und ein barrierefreier Betrieb ohne Stufen, mit guter digitaler und kommunikativer Zugänglichkeit, ist für alle effizienter und sicherer.
Patrick Berger: Sie sind Ansprechpersonen für Kolleg:innen mit Behinderung. Das ist deshalb so wichtig, weil viele Betroffene Hemmungen haben, mit dem Personalbüro oder Vorgesetzten über ihre Situation zu sprechen. Eine BVP hat selbst eine Behinderung und kennt die Thematik. Es geht nicht darum, zu fragen: Was hast du und was kannst du nicht? Sondern: Was brauchst du, um deine Arbeit gut machen zu können?
Patrick Berger: Eine sehr große. Mein wichtigster Satz ist: „Liebe Betriebsratsmitglieder, holt euch die Behindertenvertrauenspersonen ins Team.“ Betriebsräte vertreten die Interessen aller Kolleg:innen. Behindertenvertrauenspersonen konzentrieren sich auf das Thema Menschen mit Behinderung und bringen genau dort Expertise ein. In Betrieben, in denen das gut zusammenspielt, ist das ein Gamechanger für Inklusion.
Patrick Berger: Behindertenvertrauenspersonen können derzeit keine Betriebsvereinbarungen abschließen. Auch gegenüber dem Arbeitgeber oder der Personalabteilung hat der Betriebsrat oft mehr Gewicht. Am stärksten ist ein gemeinsamer Auftritt von Betriebsrat, BVP, Sicherheitsvertrauensperson und Barrierefreiheitsbeauftragten.
Das Chancen Nutzen Büro im ÖGB berät Arbeitnehmer:innen, Betriebsratsmitglieder und Behindertenvertrauenspersonen bei Fragen rund um Behinderung, Arbeit und Gleichstellung.
Themen sind etwa Diskriminierung am Arbeitsplatz, Kündigungen, Behör denwege oder Wiedereingliederung. Zudem bietet das Büro Coachings und Workshops für inklusive Arbeitsplätze an.
Patrick Berger: Akzeptanz entwickeln. Jede Kollegin und jeder Kollege ist anders. Wichtig ist, Menschen einzubeziehen und zu fragen: Wie kann ich unterstützen? Dieses Miteinander verändert die Kultur im Betrieb.
Patrick Berger: Angebote wie Sensibilisierungs-Workshops oder Gesundheitstage sind sinnvoll. Niemand darf vorgeführt werden, es muss authentisch bleiben, aber man kann Kolleg:innen mit Behinderung sichtbar machen, wenn sie das wollen. Bewusstsein ist ein wichtiger Anfang, gerade weil der größte Teil der Behinderungen unsichtbar ist und viele Angst vor Mobbing oder Jobverlust haben.
Patrick Berger: Meine Vision wäre: Es macht keinen Unterschied, ob jemand eine Brille, einen Rollstuhl, persönliche Assistenz oder sonst eine Unterstützung braucht. Es ist einfach der Rahmen, um am Arbeitsplatz gute Leistung zu bringen.
Das Behindertengleichstellungsgesetz schützt Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen – von Bildung und Mobilität bis zum Arbeitsmarkt. Unternehmen und öffentliche Stellen müssen Barrieren abbauen und die Gleichstellung fördern.
Inklusion am Arbeitsplatz bedeutet, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt arbeiten können. Dazu gehören barrierefreie Arbeitsplätze, passende Arbeitsbedingungen und die aktive Einbindung in Teams. Davon profitieren nicht nur Betroffene, sondern alle Mitarbeiter:innen.
Eine Behindertenvertrauensperson (BVP) vertritt die Interessen von Arbeitnehmer:innen mit Behinderung im Betrieb. Sie berät Betroffene, unterstützt bei Problemen und setzt sich für barrierefreie und diskriminierungsfreie Arbeitsbedingungen ein.
Betriebsräte können gemeinsam mit Behindertenvertrauenspersonen Maßnahmen für mehr Inklusion und Barrierefreiheit entwickeln. Dazu zählen Betriebsvereinbarungen, Sensibilisierung der Belegschaft und die Unterstützung von Kolleg:innen mit Behinderung.
Beschäftigte, Betriebsratsmitglieder und Behindertenvertrauenspersonen erhalten beim Chancen Nutzen Büro des ÖGB Beratung zu Themen wie Behinderung, Diskriminierung, Gleichstellung, Wiedereingliederung oder Unterstützungsmöglichkeiten im Arbeitsleben.