Silvia Rosoli, AK Wien © Johannes Zinner; AKtuell


Mitbestimmung

Muskel-Skelett-Erkrankungen:
Drei Fragen – drei Antworten

Wer ist in erster Linie betroffen? Was können Betriebs­rät:innen präventiv tun und wie gelingt der Wieder­einstieg? Drei Fragen – drei Antworten

Redaktion  AKtuell
21.10.2026

1. Wer ist in erster Linie von Muskel-Skelett-Erkran­kungen betroffen? 

Der Fehl­zeiten­report 2026 zeigt: Rücken­schmerzen verursachen 47,3 Prozent aller Muskel-Skelett Erkrankungen und 37,2 Prozent der Kranken­stands­tage. Betroffen sind sowohl körperlich arbeitende Menschen als auch Beschäftigte in Büro berufen. 

Muskel-Skelett-Erkrankungen sind jedoch vermeidbar. Fehl- und Über­belastungen, die beispielsweise durch langes Sitzen oder schweres Heben entstehen, lassen sich durch eine ergonomische Arbeits­gestaltung gezielt reduzieren. 

Arbeitgeber müssen grundsätzlich dafür sorgen, dass Arbeit so gestaltet ist, dass sie nicht krank macht. Unterstützt werden sie dabei von Sicher­heits­fachkräften, Arbeits­mediziner:innen und Ergonom:innen. Auch die AUVA begleitet Betriebe mit einer Vielzahl von Angeboten.

2. Was können Betriebsrät:innen präventiv tun?

Betriebsrät:innen haben das Recht, bei Fragen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz mitzuwirken. Die Zusammenarbeit mit Sicher­heits­fachkräften, der Arbeitsmedizin und der Arbeitsinspektion stärkt die Position der Betriebsratsmitglieder und kann notwendige Verbesserungen beschleunigen. 

Durch Betriebs­vereinbarungen können sie beispiels­weise ergonomische Arbeitsmittel durchsetzen und damit dazu beitragen, gesund­heitliche Belastungen am Arbeitsplatz zu reduzieren.

3. Wie gelingt der Wiedereinstieg?

Schon bei ersten Anzeichen gesundheitlicher Probleme müssen Betriebe Belastungen und die Arbeitsplatz­gestaltung umgehend prüfen und die zuständigen Expert:innen in Sachen Arbeit­nehmer:innen­schutz einbinden. 

Beim Wiedereinstieg nach längeren Ausfällen können Betriebsrats­mitglieder darauf achten, dass Betriebs­ärzt:innen beziehungsweise die Arbeits­medizin eingebunden werden. Sie können beurteilen, ob der Arbeitsplatz für die Rückkehr geeignet ist und welche Anpassungen gegebenenfalls notwendig sind. Organisa­torische Maßnahmen wie eine Anpassung der Arbeitszeit oder bauliche Veränderungen können helfen, den Wieder einstieg zu erleichtern. 

Für die Rückkehr nach längeren Kranken ständen können Betriebs­vereinbarungen einen verbindlichen und klar definierten Rahmen schaffen.

Zur Person

Silvia Rosoli leitet die Abteilung Arbeit­nehmer:innen­schutz und Gesundheits­berufe der AK Wien.