Plexus- und Wellen-Design zum Thema KI in der Arbeit © Alfan Subekti – stock.adobe.com


Interview

KI am Arbeitsplatz:
Wo der Betriebsrat gefordert ist

Künstliche Intelligenz (KI) bestimmt die Arbeitswelt immer stärker. Neuigkeiten rund um den AI Act der EU – wie die seit August geltende Kenn­zeich­nungs­pflicht – sind auch für Betriebs­rats­mitglieder relevant, erklärt AK Expertin Helene Baumgartner im AKtuell-Interview.

Andreas  Rauschal
08.10.2026



Helene Baumgartner, AK Wien © Erwin Schuh
Helene Baumgartner ist Referentin im Büro für Digitale Agenden der Arbeiterkammer Wien © Erwin Schuh

in aller kürze

KI im Job 

  • Der EU AI Act soll für einen sicheren Einsatz von Künstliche Intelligenz in der EU sorgen. Die Vor­gaben richten sich nach dem Risiko: Je höher das Risiko für Grund­rechte, Gesund­heit und Sicher­heit, desto strenger sind die gesetzlichen Auflagen.

  • Die KI-Kenn­zeich­nungs­pflicht besteht seit 2. August 2026 und soll mehr Trans­parenz im digitalen Raum garantieren.

  • In Zeiten tech­nischen Wandels sollte der Betriebsrat auf Schutz­grenzen, Fairness und Weiter­bildungs­konzepte im Betrieb pochen.

  • Aktuelle Infor­mationen und Schulungs­angebote zu KI findet man auf den Websites von AK, ÖGB und Gewerk­schaften.

AKtuell: Mit dem EU AI Act wurde 2024 ein umfang­reiches Regel­werk zur Regulierung von Künst­licher Intelligenz verab­schiedet – mit direkten Aus­wirkungen auf die betrieb­liche Ebene. Welche waren das bisher in erster Linie? 

Helene Baumgartner: Der EU AI Act soll dafür sorgen, dass Künstliche Intelligenz in der EU sicher und geregelt eingesetzt wird. Die Vorgaben richten sich dabei nach dem Risiko des jeweiligen KI-Systems: Je höher das Risiko für Grund­rechte, Gesund­heit und Sicher­heit, desto strenger die gesetzlichen Auflagen. Erste Bestimmungen greifen bereits und betreffen Schulungs­pflichten oder das grundsätzliche Verbot von Emotions­erkennung am Arbeits­platz.

AKtuell: Die Bestimmungen des AI Acts treten schritt­weise in Kraft. Seit dem 2. August 2026 gelten nun auch Vor­schriften zur Kenn­zeichnung. Wie sehen diese Vor­schriften aus? 

Baumgartner: Die Kenn­zeich­nungs­pflicht für KI-Inhalte soll mehr Trans­parenz im digitalen Raum garantieren. So sind die Betreiber und Anbieter von KI-Systemen zur Kenn­zeichnung verpflichtet, wenn Inhalte ganz oder maßgeblich durch KI erstellt wurden. Wer einen Chatbot im Kunden­service einsetzt, muss trans­parent machen, dass nicht mit einem Menschen kommuniziert wird.

Täuschend echte Darstellungen von realen Personen oder Ereignissen – sogenannte Deepfakes – müssen ebenfalls als KI-Erzeugnisse ausgewiesen sein. Außerdem betroffen sind KI-generierte Texte für die Öffentlich­keit – interne Dokumente oder Berichte im Intranet hingegen fallen nicht unter die Trans­parenz­regeln. 

AKtuell: Bei der Ein­führung und Nutzung von KI im Betrieb hat die Belegschafts­vertretung gesetzliche Mit­bestimmungs- und Infor­mations­rechte … 

Baumgartner: Der Einsatz von KI im Betrieb unterliegt einem abgestuften Schutz­rahmen aus europäischen Vorgaben – wie der DSGVO oder dem EU AI Act – und dem österreichi­schen Arbeits­verfassungs­gesetz (ArbVG). Die Mit­bestimmungs­rechte des Betriebs­rats ergeben sich aus dem ArbVG, während der AI Act dem Arbeit­geber zusätzliche Pflichten auferlegt.

So sind bei Hoch­risiko-Systemen im Personal­bereich – auch im Umgang mit Bewerbungen – u. a. eine Grund­rechte-Folgen­abschätzung sowie menschliche Aufsicht vorgeschrieben. Die DSGVO untersagt rein automatisierte Personal­entschei­dungen ohne menschlichen Eingriff. Bei daten­schutz­rechtlich risiko­reichen Anwendungen muss vorab eine Daten­schutz-Folgen­abschätzung geschehen. Überwachungs­relevante oder personen­bezogene KI-Systeme erfordern nach den §§ 96 bzw. 96a ArbVG die Ein­bindung des Betriebsrats und eine Betriebs­vereinbarung.

AKtuell: Apropos: Die Vorschriften für KI-Systeme im Hoch­risiko­bereich wurden zuletzt verschoben und sollen erst ab Dezember 2027 gelten. Was bedeutet das? 

Baumgartner: Auch wenn manche Vorgaben des EU AI Acts erst nach Übergangs­fristen greifen, gibt es keinen rechts­freien Raum. Es gelten die beschriebenen Mit­bestimmungs­rechte des Betriebsrats, die Regelungen des Arbeit­nehmer:in­nen­schutzes und die strengen Vor­gaben der DSGVO. 


broschürentipp

Cover AI-Know-Broschüre © AK Wien

AI Know

Die AK Broschüre „AI Know – Information und Mitbestimmung bei KI-basierten Entscheidungen im Beschäftigtenkontext“ ist insbesondere für Betriebs­rats­mit­glieder interessant und steht kostenlos zum Download bereit.

AKtuell: Wie können Betriebs­rats­mitglieder den Einsatz von KI im Betrieb aktiv mitgestalten? 

Baumgartner: Um den technolo­gischen Wandel im Sinne der Beschäftigten zu steuern, müssen Betriebsräte frühzeitig gemeinsam mit den Betroffenen einge­bunden werden. Betriebs­verein­barungen sollten klare Schutzgrenzen gegen über­mäßige Leistungs- und Verhaltens­kontrollen setzen und bei Arbeits­verdichtung einen fairen Ausgleich für steigende Anforderungen garantieren. 

Wichtig ist außer­dem eine strate­gische Personal­planung, um Arbeits­plätze nachhaltig zu sichern. Weiter­bildungs­konzepte müssen so gestaltet sein, dass sie ein Verständnis für die veränderten Arbeits­prozesse schaffen und die Kompetenz vermitteln, KI-Ergebnisse eigenständig zu überprüfen. Nicht zuletzt sollte der Betriebsrat den Grundsatz verankern, dass Effizienz­gewinne auch der Belegschaft zugutekommen – sei es durch gesund­heitliche Entlastung, moderne Arbeits­zeit­modelle oder faire Vergütungs­strukturen. 

AKtuell: KI kann auch die Betriebs­ratsarbeit erleichtern … 

Baumgartner: Die Möglichkeiten, KI in der Betriebs­rats­arbeit einzusetzen, sind sehr vielfältig. KI kann dabei helfen, Unterlagen schneller zu erfassen, Informationen zu verdichten und Texte klarer zu formulieren. Auch die Vorbereitung von Sitzungen wird so effizienter. Alles, was sensibel, ver-traulich oder personen­bezogen ist, gehört allerdings nicht in öffentliche Tools. Selbst­verständlich dürfen KI-generierte Texte auch niemals ungeprüft verwendet werden. 

AKtuell: An wen sollten sich Betriebs­rats­mitglieder wenden, die noch mehr zum Thema KI wissen möchten? 

Baumgartner: Aktuelle Informationen und Schulungs­angebote finden sich auf den Websites von AK, ÖGB und Gewerk­schaften. Für eine branchen­spezifische Beratung können sich Betriebsratsmitglieder direkt an ihre zuständigen Gewerkschafts­sekretär:innen wenden. Unterstützend steht zudem die Stabsstelle Digitalisierung und Technik des ÖGB zur Verfügung.


Faq

KI in der Arbeit

  • Welche Rechte hat der Betriebsrat?
    Der Betriebsrat muss beim Einsatz überwachungsrelevanter oder personenbezogener KI-Systeme eingebunden werden. Je nach Anwendung ist eine Betriebsvereinbarung notwendig.

  • Dürfen Personalentscheidungen durch KI-Systeme getroffen werden?
    Rein automatisierte Personalentscheidungen ohne menschlichen Eingriff sind nach der DSGVO verboten.

  • Dürfen vertrauliche oder sensible Daten in öffentliche KI-Tools eingegeben werden?
    Nein, diese Daten gehören nicht in öffentliche KI-Tools.