Um faire Arbeitsbedingungen zu garantieren, trat im Jahr 2011 das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) in Kraft. 2021 wurde es von der damaligen Regierung aufgeweicht: Es kam zu einer Reduktion der Strafen – und das Kumulationsprinzip, also das Multiplizieren der Strafe mit der Anzahl der Betroffenen, wurde abgeschafft.
Wie sich das auswirkt, recherchierte die L&R Sozialforschung im Auftrag der Arbeiterkammer. Für eine Studie, die 309 rechtskräftige Fälle aus den Jahren 2020 und 2022 umfasst, wurden ausländische Arbeitgeber im Baugewerbe untersucht, die Beschäftigte unterentlohnten. Und im Vergleich zeigt sich: Lohnbetrug wurde lukrativer, weil die Strafen deutlich milder ausfallen – und deren abschreckende Wirkung entsprechend nachgelassen hat. Doch auch eine verhängte Strafe bedeutet noch nicht, dass die Geschädigten ihr Geld bekommen. Dafür müssen sie sich an die AK wenden, und die ausstehenden Löhne müssen eingeklagt werden.
Für all jene Betriebe, die ihre Beschäftigten systematisch um ihren Lohn betrügen, ist die Novellierung praktikabel – den Arbeitnehmer:innen und der Gesamtwirtschaft schadet sie jedoch. „Solange Betrug billiger ist als Fairness, haben wir alle ein großes Problem“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl.
Laut der Finanzpolizei liegt der Schaden allein in der Baubranche bei 350 Millionen Euro pro Jahr. Über 40 Millionen unbezahlte Mehr- oder Überstunden stehen aus. AK Experte Walter Gagawczuk: „Bei Fällen mit mehr als drei unterentlohnten Beschäftigten sank die Differenz zwischen der verhängten Strafe und der Summe der vorenthaltenen Löhne auf fast ein Drittel. Fast jeder fünfte Chef erhielt inzwischen eine Strafe, die sogar unterhalb der ermittelten Unterentlohnung lag.“
„Wer betrügt, muss zahlen“, sagt die Arbeiterkammer und fordert höhere Strafen bei Lohn- und Sozialdumping. Die Kontrollen müssen erhöht und auch EU-weit muss das Eintreiben von Strafen einfacher werden. Weiters soll der Erstauftraggeber für Löhne haften – und es soll der doppelte Betrag fällig werden, wenn offenen Forderungen nicht fristgerecht nachgekommen wird.
Für die Beschäftigten ist es außerdem wichtig, dass ihre Ansprüche während des laufenden Arbeitsverhältnisses nicht verfallen. Derzeit führen die kurzen Verfallsfristen dazu, dass Überstunden kaum eingeklagt werden: Zu groß ist die Angst der Arbeitnehmer:innen um ihren Job.
as