Im Sinne der Arbeitssicherheit unterliegen sämtliche technischen Hilfsmittel, die im Berufsumfeld verwendet werden, einer klaren Regelung: Von der einfachen Leiter bis hin zum großen Kran müssen alle Arbeitsmittel zuverlässig sein und regelmäßig geprüft werden. Die Arbeitsmittelverordnung bietet dem Betriebsrat ein starkes Instrument. Sie schafft eine klare Rechtsgrundlage und verleiht ihm Mitspracherechte bei der Auswahl, Änderung und Nutzung von Arbeitsmitteln.
Vorsicht und Prävention sind zentral: Denn wer Probleme frühzeitig erkennt, schützt die Beschäftigten wirksam und trägt dazu bei, Unfälle gar nicht erst entstehen zu lassen. Betriebsratsmitglieder werden so zu vorausschauenden Ansprechpartner:innen für Sicherheit und Gesundheit.
Wir verlosen drei Exemplare. Schick uns ein E-Mail an aktuell@akwien.at mit dem Betreff „Arbeitsmittel“ sowie Namen und Postadresse. Die Gewinner:innen werden per E-Mail verständigt.
Einsendeschluss: 29. August 2025
Piller, Ernst
ÖGB Verlag, Wien 2025,
212 Seiten, 29,90 Euro.
ISBN: 978-3-99046-742-8
Ernst Piller: Ein typischer Fehler ist etwa die Nichtbeachtung der Betriebsanleitungen. Diese enthalten Angaben zur Verwendung des Arbeitsmittels im engeren Sinn (Wofür ist das Arbeitsmittel vorgesehen? Unter welchen Umgebungsbedingungen darf es eingesetzt werden?), aber auch zur sicheren Durchführung von potenziell gefährlichen Arbeitsvorgängen (wie Reinigung, Wartung oder Reparatur).
Ernst Piller: Das europäische Inverkehrbringerrecht regelt die Anforderungen an Maschinen. In der Arbeitsmittelverordnung sind die Maßnahmen zum „Wie“ enthalten, also: Wie müssen Arbeitsmittel verwendet werden, wie (und worüber) sind die Beschäftigten zu informieren usw. All dies ist für den Betriebsrat entscheidend.
Ernst Piller: Verwendet die Arbeitsmittel so, wie es die Hersteller vorgesehen haben, achtet aber auch auf die Arbeitsvorgänge mit besonders hohem Unfallrisiko!
Ernst Piller ist Experte für Arbeitsmittel in der Sektion Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat des Sozialministeriums.