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Arbeit

Kälte am Arbeitsplatz:
Gegen das große Zittern

Unterschiedliche Arbeitswelten sind von Kälte am Arbeitsplatz betroffen. Doch es gibt Abhilfe – Arbeitgeber sind bei Schutzmaßnahmen in der Pflicht.

Andreas  Rauschal
16.02.2025

„Kalte Füße sind lästig, besonders die eigenen“, schrieb einst Wilhelm Busch. Und ist man der Kälte am Arbeits­platz ausgesetzt, wird schnell der ganze Körper zum Problem. Mehr noch: Körper und Geist sind gefährdet, und das mit gravierenden Folgen. Denn wenn die Leistungs­fähigkeit sinkt, steigt die Unfallgefahr. 

Doch es gibt Abhilfe – Arbeitgeber sind bei Schutz­maßnahmen in der Pflicht. Das Arbeit­neh­merInnen­schutz­gesetz (ASchG) und die Arbeits­stätten­verordnung (AStV) geben das Regelwerk vor.

Aufwärmpausen

Für Arbeitgeber besteht in Österreich eine allgemeine Fürsorgepflicht: Sie müssen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten garantieren. Das beinhaltet die regelmäßige Evaluierung der Arbeitsplätze – Gesundheitsgefahren müssen ermittelt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Das gilt nicht nur für Personen, die der Kälte im Freien ausgesetzt sind, sondern auch für Beschäftigte in Innenräumen. Betroffen sind neben der Lagerhalle auch die Werkstatt und das Büro. Die Regelung erstreckt sich also über höchst unterschiedliche Arbeitswelten.

Die Arbeits­stätten­verordnung schreibt Mindest­temperaturen vor: 19 bis 25 °C bei geringer körperlicher Belastung sowie 18 bis 24 °C bei normaler und mindestens 12 °C bei hoher körperlicher Belastung. Abweichungen sind nur bei zwingenden produktions­technischen Gründen – etwa in Kühlhäusern – erlaubt. Dann müssen Alternativen gefunden werden, um Beschäftigte vor Kälte zu schützen. Die Möglichkeit regelmäßiger Aufwärm­pausen in geheizten Räumen ist eine davon.

Maßnahmenmix

Bei Arbeiten im Freien ist die Arbeit­geber­seite verpflichtet, Kälte- und Wetter­schutz­kleidung zur Verfügung zu stellen und die Temperatur­belastung mit einem Mix aus Maßnahmen zu minimieren – darunter die Beschränkung der Beschäftigungs­dauer in der Kälte, Arbeits­unterbrechungen sowie zusätzliche Aufwärm­pausen.

Helfen gegen die „Eiszeit am Arbeitsplatz“ kann aber auch die Ausgabe heißer Getränke. Das große Zittern droht? Du wirst nicht im Stich gelassen: Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmedizin bieten fachliche Unterstützung, Sicherheitsvertrauensperson sowie natürlich der Betriebsrat stehen verlässlich an deiner Seite.


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