„Kalte Füße sind lästig, besonders die eigenen“, schrieb einst Wilhelm Busch. Und ist man der Kälte am Arbeitsplatz ausgesetzt, wird schnell der ganze Körper zum Problem. Mehr noch: Körper und Geist sind gefährdet, und das mit gravierenden Folgen. Denn wenn die Leistungsfähigkeit sinkt, steigt die Unfallgefahr.
Doch es gibt Abhilfe – Arbeitgeber sind bei Schutzmaßnahmen in der Pflicht. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und die Arbeitsstättenverordnung (AStV) geben das Regelwerk vor.
Für Arbeitgeber besteht in Österreich eine allgemeine Fürsorgepflicht: Sie müssen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten garantieren. Das beinhaltet die regelmäßige Evaluierung der Arbeitsplätze – Gesundheitsgefahren müssen ermittelt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Das gilt nicht nur für Personen, die der Kälte im Freien ausgesetzt sind, sondern auch für Beschäftigte in Innenräumen. Betroffen sind neben der Lagerhalle auch die Werkstatt und das Büro. Die Regelung erstreckt sich also über höchst unterschiedliche Arbeitswelten.
Die Arbeitsstättenverordnung schreibt Mindesttemperaturen vor: 19 bis 25 °C bei geringer körperlicher Belastung sowie 18 bis 24 °C bei normaler und mindestens 12 °C bei hoher körperlicher Belastung. Abweichungen sind nur bei zwingenden produktionstechnischen Gründen – etwa in Kühlhäusern – erlaubt. Dann müssen Alternativen gefunden werden, um Beschäftigte vor Kälte zu schützen. Die Möglichkeit regelmäßiger Aufwärmpausen in geheizten Räumen ist eine davon.
Bei Arbeiten im Freien ist die Arbeitgeberseite verpflichtet, Kälte- und Wetterschutzkleidung zur Verfügung zu stellen und die Temperaturbelastung mit einem Mix aus Maßnahmen zu minimieren – darunter die Beschränkung der Beschäftigungsdauer in der Kälte, Arbeitsunterbrechungen sowie zusätzliche Aufwärmpausen.
Helfen gegen die „Eiszeit am Arbeitsplatz“ kann aber auch die Ausgabe heißer Getränke. Das große Zittern droht? Du wirst nicht im Stich gelassen: Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmedizin bieten fachliche Unterstützung, Sicherheitsvertrauensperson sowie natürlich der Betriebsrat stehen verlässlich an deiner Seite.
Der AK Ratgeber „Arbeiten im Klimawandel“ informiert auch über Aspekte zur Arbeitsbelastung durch Kälte. Jetzt gratis durchblättern oder downloaden.