Das Jahr 2024 war das zweite Rezessionsjahr der heimischen Wirtschaft in Folge. Dennoch blieb die Vorstandsvergütung in ATX-Unternehmen auf hohem Niveau: Trotz eines Rückgangs um 3,2 Prozent im Vergleich zum Jahr davor bekamen die Managementkräfte der börsennotierten Unternehmen im Durchschnitt immer noch je 2,3 Millionen Euro. Zum Vergleich: Das Medianeinkommen heimischer Beschäftigter, die in Zeiten der grassierenden Inflation den Gürtel immer enger schnallen müssen, lag im selben Jahr bei 42.012 Euro.
Angeführt werden die (übrigens rein männlich besetzten) Top 10 der Spitzenverdiener von fünf Managern der Bawag-Group. Auf sie allein entfällt ein Fünftel der Vorstandsvergütung aller ATX-Unternehmen. Auf den Plätzen sechs bis zehn finden sich Vorstandsmitglieder der Konzerne Andritz, Mayr-Melnhof, OMV, AT & S und voestalpine.
Nicht unbrisant: Die Vergütungspolitik und die Vergütungsberichte der analysierten 20 ATX-Unternehmen erreichten in den jeweiligen Hauptversammlungen zwar die einfache Mehrheit (also 50 Prozent), bei einem Viertel liegt die Zustimmungsrate jedoch unter 75 Prozent. Und: Fünf Konzerne wurden von den Aktionär:innen implizit zur Nachbesserung aufgefordert.
Kein Wunder, denn nur eine geringe Anzahl der Unternehmen führt etwa einen Faktor an, der die Einkommensschere zwischen dem Spitzenmanagement und den Beschäftigten aufzeigt. Und nach wie vor weniger als die Hälfte der Unternehmen nennt ESG-Kriterien – also Richtlinien in den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) –, mit denen ihre Vergütungssysteme verknüpft sind. Trotz langsamer Verbesserungen zuletzt bleibt hier noch immer Luft nach oben.
Die AK fordert die Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten als feste Bestandteile der Vorstandsvergütung. Anstatt einer einseitigen Orientierung an finanziellen Kriterien sollen für die Leistung des Managements Ziele in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung gesetzlich verpflichtend sein.
Unter den Forderungen ist eine für Betriebsratsmitglieder mit Aufsichtsratsmandat übrigens besonders interessant: Der Aufsichtsrat soll eine verpflichtende „Manager to Worker Pay Ratio“ definieren – also eine Art „Angemessenheitsfaktor“ für die Vergütung –, um einem weiteren Auseinanderklaffen von Vorstands- und Beschäftigtenvergütung effektiv vorzubeugen.
Du interessierst dich für alle Details? Hier findest du die AK-Erhebung „Vorstandsvergütung in den ATX-Unternehmen 2024“.