Walter Rosifka, AK Wien © Erwin Schuh
Dranbleiben

Drei Fragen zum AK Altbau-Mieten­check 

Drei Fragen – drei Antworten: Was sind die Tücken des Richt­wert­miet­zins­-Systems? Bin ich betroffen? Wie funk­tioniert’s?

Walter Rosifka
21.03.2024
in diesem Artikel

    Was sind die Tücken des Richt­wert­miet­zins-Systems? 

    Das Haupt­problem ist, dass mögliche Zu- und Abschläge zum Richtwert im Gesetz nur angedeutet oder umschrieben sind und Zuschläge entsprechend beliebig verrechnet werden. Ver­mieter:innen sind außerdem zu keiner Begründung verpflichtet. Zu einem zusätzlichen Dilemma führen die vielen befristeten Miet­verträge, die Mieter:innen den Mut rauben, sich zu wehren.

    Wir haben also ein System, das gesetzes­widrige Mieten begünstigt – zumal es für Ver­mieter:innen keine Strafen gibt und Mieter:innen auch vom Prozess­kosten­risiko abgeschreckt werden. Das ändert sich durch den AK Altbau-Mieten­check, bei dem die Arbeiter­kammer alle Kosten übernimmt.


    Bin ich betroffen? 

    In Wien fallen rund zwei Drittel der priva­ten Altbau-Miet­wohnungen unter den Richt­wert­miet­zins – und wir schätzen, dass bis zu 90 Prozent dieser Miet­verträge nicht korrekt sind. Die Wahr­scheinlichkeit ist also hoch, dass man zu viel bezahlt, sofern sich die Wohnung in einem Gebäude befindet, das vor 1945 errichtet wurde. Mitglieder der AK Wien, die sich nicht sicher sind, ob ihre Vor­schreibungen richtig berechnet werden, sollten sich direkt an unsere Expert:innen wenden.


    Wie funktioniert’s?  

    Nach der ersten Kontakt­auf­nahme mit der Arbeiter­kammer – am besten über die Website zum AK Altbau-Mietenchecküberprüft unser Team die Anfrage sowie allfällige Unter­lagen und den Mietvertrag, der online hochgeladen werden kann. Ergibt sich dabei, dass Mieter:innen mehr vor­geschrieben wird, als es die gesetzliche Grund­lage erlaubt, kann ein Rechts­schutz­antrag an die AK gestellt werden, die im Anschluss vor Schlichtungs­stelle und Gericht zieht.

    Erst dann erfahren übrigens auch die Vermieter:innen davon. Für Betroffene ist außerdem wichtig zu wissen: Die Überprüfung der Miete ist kein Vertrags­kündigungs­grund. Mieter:innen verlieren ihre Wohnung also nicht, wenn sie sich an uns wenden und ein Verfahren einleiten.

    Zur Person

    Walter Rosifka ist Leiter des Teams Wohnen der AK Wien; konzeptionelle und beratende Tätigkeit in Wohnungs­politik und Wohn­recht, Vorbereitung und Begleitung von Muster­prozessen und Verbands­klagen. Autor zahl­reicher Publika­tionen zum Makler-, Miet-, Wohnungs­gemein­nützig­keits-, Wohnungs­eigentums- und Wohn­bau­förderungs­recht.



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