Das Hauptproblem ist, dass mögliche Zu- und Abschläge zum Richtwert im Gesetz nur angedeutet oder umschrieben sind und Zuschläge entsprechend beliebig verrechnet werden. Vermieter:innen sind außerdem zu keiner Begründung verpflichtet. Zu einem zusätzlichen Dilemma führen die vielen befristeten Mietverträge, die Mieter:innen den Mut rauben, sich zu wehren.
Wir haben also ein System, das gesetzeswidrige Mieten begünstigt – zumal es für Vermieter:innen keine Strafen gibt und Mieter:innen auch vom Prozesskostenrisiko abgeschreckt werden. Das ändert sich durch den AK Altbau-Mietencheck, bei dem die Arbeiterkammer alle Kosten übernimmt.
In Wien fallen rund zwei Drittel der privaten Altbau-Mietwohnungen unter den Richtwertmietzins – und wir schätzen, dass bis zu 90 Prozent dieser Mietverträge nicht korrekt sind. Die Wahrscheinlichkeit ist also hoch, dass man zu viel bezahlt, sofern sich die Wohnung in einem Gebäude befindet, das vor 1945 errichtet wurde. Mitglieder der AK Wien, die sich nicht sicher sind, ob ihre Vorschreibungen richtig berechnet werden, sollten sich direkt an unsere Expert:innen wenden.
Nach der ersten Kontaktaufnahme mit der Arbeiterkammer – am besten über die Website zum AK Altbau-Mietencheck – überprüft unser Team die Anfrage sowie allfällige Unterlagen und den Mietvertrag, der online hochgeladen werden kann. Ergibt sich dabei, dass Mieter:innen mehr vorgeschrieben wird, als es die gesetzliche Grundlage erlaubt, kann ein Rechtsschutzantrag an die AK gestellt werden, die im Anschluss vor Schlichtungsstelle und Gericht zieht.
Erst dann erfahren übrigens auch die Vermieter:innen davon. Für Betroffene ist außerdem wichtig zu wissen: Die Überprüfung der Miete ist kein Vertragskündigungsgrund. Mieter:innen verlieren ihre Wohnung also nicht, wenn sie sich an uns wenden und ein Verfahren einleiten.
Walter Rosifka ist Leiter des Teams Wohnen der AK Wien; konzeptionelle und beratende Tätigkeit in Wohnungspolitik und Wohnrecht, Vorbereitung und Begleitung von Musterprozessen und Verbandsklagen. Autor zahlreicher Publikationen zum Makler-, Miet-, Wohnungsgemeinnützigkeits-, Wohnungseigentums- und Wohnbauförderungsrecht.