Es gibt verschiedene Taktiken. Eine ist es, Personen, die einen Betriebsrat gründen möchten, möglichst schnell zu kündigen – und das mit einem Vorwand. Manche Arbeitgeber sagen bereits im Vorhinein, dass sie keinen Betriebsrat wollen, und somit weiß die Belegschaft, dass es bei einer Gründung Widerstand geben wird. Das führt oft dazu, dass niemand die Initiative ergreift, da den Personen klar ist, dass sie möglicherweise bei zukünftigen Beförderungen nicht mehr infrage kommen oder sie sonstige Schikanen zu erwarten haben.
In den vergangenen Jahren sind die Methoden der Verhinderung jedoch vielfältiger geworden. Manche Arbeitgeber lassen sich dazu sogar von externen Union-Busting-Agenturen beraten.
Vor allem im Bereich Dienstleistung und Handel wird von Unternehmen häufig versucht, Betriebsratsgründungen zu verhindern. Ich glaube, dass Gründungen in diesen Branchen deutlich schwieriger sind, weil es mehrere Arbeitsstätten geben kann. Ein größeres Unternehmen im Handel hat möglicherweise viele Filialen – die Abstimmung auf der Arbeitnehmer:innenseite ist also auch deutlich schwieriger. Aber auch im Produktionsbereich gab es bereits Versuche, Betriebsräte zu unterbinden.
Einerseits gehört der Schutz nach dem Arbeitsverfassungsgesetz für Arbeitnehmer:innen verbessert, vor allem in der frühen Phase der Betriebsratsgründung – in dieser braucht es eine Stärkung des Kündigungsschutzes. Zwar erhöht sich dieser Schutz ab der ersten Betriebsversammlung, aber in der Zeit davor ist er zu schwach. Doch besonders die Zeit hin zur ersten Betriebsversammlung ist heikel und es benötigt eine Vorlaufzeit, bis diese abgehalten werden kann.
Außerdem sollte klargestellt werden, dass dieser Kündigungsschutz gleichermaßen für überlassene Arbeitskräfte gelten muss, die im Unternehmen tätig sind. Und es braucht, ähnlich wie in Deutschland, strafrechtliche Bestimmungen gegenüber den Arbeitgebern. Diese sollten dafür sorgen, dass es zu keinen Verhinderungen von Betriebsratswahlen kommt.
Walter Gagawczuk ist Arbeitsrechtsexperte der Arbeiterkammer Wien mit den Schwerpunkten Kollektives Arbeitsrecht, Aufsichtsratsmitbestimmung und Schutz vor Lohndumping.