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Draufgeschaut

Erbschafts- und Vermögenssteuer: Ungleichheit ausgleichen

Als Gesell­schaft müssen wir in unsere Zukunft investieren. Das Geld ist da, es liegt nur an den falschen Stellen.

Oliver Piller
05.09.2023

Ein kurzer Blick in Österreichs Tages­zeitungen macht es deutlich: Offenbar durchleben wir ein Zeit­alter der Krisen. Klimakrise, Teuerungs­krise, Pflege­krise, Bildungs­krise – da liegt es auf der Hand, dass Staat und Politik hier etwas unter­nehmen müssen. Um diese Krisen zu bestehen, braucht es Inves­titionen. Sei es beim Aus­bau des öffentlichen Verkehrs, bei den Arbeits­bedin­gungen in der Pflege oder in der Bildungs­politik. Doch woher soll bloß das Geld dafür kommen?  



Oliver Piller, AK Wien © Christian Heiling, Jakob Fielhauer
© Christian Heiling, Jakob Fielhauer
Oliver Piller, AK Wien

 

Die eklatant großen Vermögens­unterschiede sind allgemein bekannt. Das reichste ein Prozent der Haus­halte in Österreich besitzt 40 Prozent des gesamten Netto­vermögens, die unteren 50 Prozent lediglich über knapp drei Prozent. Diese Zahlen deuten auf eine erhebliche Kon­zen­tration des Ver­mögens bei einer kleinen Gruppe von Menschen hin. Diese Un­gleich­heit hat sich durch die wirt­schaft­lichen Aus­wirkungen der Covid-Pandemie nicht verbessert. 


Um die dringend notwendigen Inves­titionen in Infra­struktur und Sozialstaat finanzieren zu können und gleichzeitig die gravierende Vermögens­ungleich­heit ein wenig auszu­gleichen, braucht es Erb­schafts- und Vermögens­steuern. Doch genau bei diesem Thema sind wir mit dem Beiß­reflex der wirtschafts­liberalen Propa­gan­dist:innen konfrontiert. Sie sind gut darin geübt, Schreckgespenster zu beschwören. Da wird auf die Großmutter ver­wiesen, die um ihr Spar­buch fürchten müsse oder auf den fleißigen Häusl­bauer, dem der Staat sein Eigen­heim vermeintlich weg­nehmen will. 


Die aktuell dis­kutierten Modelle von Erb­schafts- und Vermögens­steuern sind alles andere als radikal. Beispiels­weise sollen die Steuer­sätze bei der Vermögens­steuer zwischen 0,5 und 1 Prozent betragen und erst auf das Netto­vermögen eingehoben werden, das eine Million Euro übersteigt – inklusive zahlreicher Aus­nahmen. Betroffen von diesen Steuern wären demnach nur die reichsten fünf Prozent der Haushalte. Denn selbst der Wert einer Eigentums­wohnung bzw. eines Hauses beträgt im Durchschnitt 372.000 Euro. Laut einer aktuellen SORA-Um­frage befürwortet eine Mehr­heit der Bevöl­kerung die Ein­führung von Erb­schafts- und Vermögens­steuern. Worauf also noch warten?


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