Imagebild Pensionsantritt © Markus Zahradnik
Pensionsantritt

Teuerung frisst Pensionen

Neuzugängen in die Pension drohten hohe Verluste. Proteste zeigen erste Wirkung. Die Regierung hat nun teilweise eingelenkt.

Martina Fassler
29.03.2023
in diesem Artikel

    Als wir Romana S., 62, zum Interview treffen, ist sie verunsichert. Die Angestellte wollte länger arbeiten, um eine „bessere Pension“ zu bekommen. Die Teuerung drohte ihr und hunderttausenden Beschäftigten einen Strich durch die Rechnung zu machen. Denn die Regelungen zur Berechnung der Pensionshöhe sind nicht auf die hohe Teuerung ausgerichtet – und führen zu absurden Ergebnissen. Erst am 29. März 2023 lenkte die Regierung aufgrund der Proteste von AK, ÖGB und anderen ein. Ein Teilerfolg für alle, die 2023 und 2024 in Pension gehen. Denn die Regierung hat angekündigt, eine der beiden Ursachen, die zu den hohen Einbußen für Neupensionist:innen führen, zu beheben. Doch die zweite Lücke bleibt voraussichtlich bestehen. 

    Medial heftig diskutiert wurde in den vergangenen Wochen die so genannte „Aliquotierung“ der Pensionsanpassung. Die Regierung verspricht nun, diese Regelung für zwei Jahre auszusetzen, sodass alle Pensionen im Folgejahr des Antritts an die Teuerung angepasst werden. Kaum gehört haben die meisten dagegen von der zweiten Lücke im Pensionsrecht, die für Neupensionist:innen in Zeiten einer hohen Teuerung negative Folgen hat: die verzögerte Aufwertung der Kontogutschrift im Pensionskonto. Beides zusammen hätten Einbußen von bis zu dreizehn Prozent ergeben. 


     

    Infografik Pensionen © Adobe Stock, Rinat Khairitdinov. Quelle: AK Wien
    © Adobe Stock, Rinat Khairitdinov. Quelle: AK Wien
    Dinah Djalinous-Glatz, Leiterin des Referats für Sozialversicherungspolitik im ÖGB © Elisabeth Mandl
    © Elisabeth Mandl
    Dinah Djalinous-Glatz, Leiterin des Referats für Sozialversicherungspolitik im ÖGB
    „Die Men­schen brau­chen Si­cher­heit. Län­ge­res Ar­bei­ten muss immer zu einer höheren Pen­sion füh­ren.“

    Dinah Djalinous-Glatz , ÖGB

    Pensionen hinken Löhnen hinterher

    „Wir sammeln während der Erwerbstätigkeit auf unserem Pensions­konto unsere Pensions­gutschrift. Damit Pensionszeiten aus vergangenen Jahren ihren Wert behalten, werden sie verzinst“, erklärt Alexander Pasz, Jurist in der Abteilung Sozialversicherung der AK Wien. Der Faktor, mit dem das Pensionsguthaben aufgewertet wird, orientiert sich an der Lohn­ent­wicklung. Die Auf­wertung er­folgt aber um zwei Jahre verzögert. Das ist in Zeiten einer hohen Teuerung ein Problem. „Die Gewerk­schaften haben für 2023 sehr gute Kollektiv­vertrags­ab­schlüsse erzielt, dank derer die Einkommen der Beschäftigten um über 8 Pro­zent steigen. Die Neupensionen 2023 werden aber mit der Einkommens­ent­wicklung von 2020 auf 2021 aufgewertet, und die lag bei rund drei Prozent “, erklärt Alexander Pasz. Die Folge: Die neuen Pensionen hinken der Lohn­entwicklung hinterher. Die Verluste in Bezug auf die Kaufkraft betragen allein dadurch für alle Pensions­neu­zugänge heuer 5,3 Prozent, im Jahr 2024 voraus­sichtlich sogar 7,7 Prozent und 2025 noch immer 4,2 Prozent. 


    Zusätzlich wären im Folgejahr nach Pensions­antritt viele um die Anhebung ihrer Pension umgefallen. Zurückzuführen ist das auf die Ali­quotierung der Pensions­anpassung. Denn nur wer mit 1. Jänner in Pension geht, hätte nach der bis­herigen Regelung Anspruch auf die volle An­passung der Pension an die Teuerung im nächsten Jahr gehabt. Danach hätte sich die Anpassung Monat für Monat verringert. Wer im November oder Dezember 2023 in Pension geht, hätte im nächsten Jahr gar keine Anpassung bekommen. Hier hat die Regierung eingelenkt. Die gestaffelte Anpassung wird demnach für zwei Jahre ausgesetzt.
     

    Alle Pensionen, die bis zum Ende 2024 zuerkannt werden, werden nun im Folgejahr nach Pensionsantritt voll an die Teuerung angepasst.


    Pensionsantritt gleicht Lotteriespiel

    Mit ihrer Zu­sage, die Lücken im Pensions­system teilweise zu reparieren, hat die Regierung lange zugewartet. Und viele Be­troffene verunsichert. So auch Johanna M. Die Angestellte in einem Wiener Konzern ist selbst Betriebsrätin und Personal­verrechnerin. Eigentlich wollte sie den Pensions­antritt auf­schieben und 2024 mit 62 in Pension gehen. Da dies für sie zu hohen Einbußen bei der Pensions­höhe geführt hätte, hat sie kurzfristig heuer im Februar den Pensions­antrag gestellt. „Die Entscheidung glich einem Lotteriespiel. Das ärgert mich“, sagt sie.


    Betroffen von den Einbußen durch die verzögerte Aufwertung der Konto­erst­gut­schrift sind alle Pensions­arten und -systeme der gesetzlichen Pensions­ver­si­che­rung. Die nun aus­gesetzte Aliquo­tierung der ersten Pensions­anpassung hätte besonders Frauen getroffen. Denn ab nächstem Jahr wird das Antrittsalter der Frauen für die Alters­pension schrittweise erhöht, bis es 2033 – so wie jenes der Männer – bei 65 Jahren liegt. Die Anhebung führt dazu, dass die aller­meisten Frauen erst in der zweiten Jahres­hälfte in Pension gehen können (siehe Tabelle).


    Alexander Pasz, Jurist in der Abteilung Sozialversicherung der AK Wien © Markus Zahradnik
    © Markus Zahradnik
    Alexander Pasz, Jurist in der Abteilung Sozialversicherung der AK Wien

     

    „Die Ali­quo­tie­rung der ersten Pen­sions­an­pas­sung sollte gänz­lich ab­ge­schafft wer­den. Auch die zwei­te Lücke ge­hört rasch repariert.“

    Alexander Pasz, AK Wien                                                                           

    Erster Teilerfolg

    „Weil sich die Pensions­antritte der Frauen auf die zweite Jahres­hälfte konzen­trieren werden, hätten viele Frauen im Folgejahr nur eine geringe oder gar keine An­passung der Pension erhalten“, erklärt Dinah Djalinous-Glatz, Leiterin des Referats für Sozial­versicherungs­politik im ÖGB. Die Forderung von ÖGB und AK, dass die Aliquotierung der Pensions­anpassung gestrichen werden soll und im Jahr nach Pensions­antritt alle die Teuerung voll abge­golten bekommen, hat die Regie­rung nun aufgegriffen. Allerdings nur befristet bis Ende 2024.

    Die Aliquo­tierung der ersten Pensions­anpassung sollte jedoch gänzlich abgeschafft werden. 


    Eine Lösung braucht es dazu auch für die Aufwertung der Kontogutschrift. AK-Experte Alexander Pasz: „Wir haben auch dafür eine Lösung parat, konkret die Einführung einer Schutzklausel. Sie stellt sicher, dass die Kontogutschrift vor Pensionsantritt zumindest im Ausmaß der Inflationsrate aufgewertet wird. Pensionsverluste durch die Teuerung werden damit ausgeschaltet.“

     

    Möglich wäre es also, auch diese Lücke in unserem Pensionssystem zu schließen. Aber wird die Politik das machen? Romana S. hofft es und wartet zu. 



    tipps

    Tipp Symbolbild © AK Wien

    Beratung und Information:

    Telefonische Auskunft der AK Wien zum Pensionsrecht:

    Montag-Freitag,
    8:00-15:45 Uhr,
    Tel.: +43 1 50165 1204

    ÖGB-Online-Info:

    Das Pensionsantrittsalter für Frauen steigt.

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