Pensionen hinken Löhnen hinterher
„Wir sammeln während der Erwerbstätigkeit auf unserem Pensionskonto unsere Pensionsgutschrift. Damit Pensionszeiten aus vergangenen Jahren ihren Wert behalten, werden sie verzinst“, erklärt Alexander Pasz, Jurist in der Abteilung Sozialversicherung der AK Wien. Der Faktor, mit dem das Pensionsguthaben aufgewertet wird, orientiert sich an der Lohnentwicklung. Die Aufwertung erfolgt aber um zwei Jahre verzögert. Das ist in Zeiten einer hohen Teuerung ein Problem. „Die Gewerkschaften haben für 2023 sehr gute Kollektivvertragsabschlüsse erzielt, dank derer die Einkommen der Beschäftigten um über 8 Prozent steigen. Die Neupensionen 2023 werden aber mit der Einkommensentwicklung von 2020 auf 2021 aufgewertet, und die lag bei rund drei Prozent “, erklärt Alexander Pasz. Die Folge: Die neuen Pensionen hinken der Lohnentwicklung hinterher. Die Verluste in Bezug auf die Kaufkraft betragen allein dadurch für alle Pensionsneuzugänge heuer 5,3 Prozent, im Jahr 2024 voraussichtlich sogar 7,7 Prozent und 2025 noch immer 4,2 Prozent.
Zusätzlich wären im Folgejahr nach Pensionsantritt viele um die Anhebung ihrer Pension umgefallen. Zurückzuführen ist das auf die Aliquotierung der Pensionsanpassung. Denn nur wer mit 1. Jänner in Pension geht, hätte nach der bisherigen Regelung Anspruch auf die volle Anpassung der Pension an die Teuerung im nächsten Jahr gehabt. Danach hätte sich die Anpassung Monat für Monat verringert. Wer im November oder Dezember 2023 in Pension geht, hätte im nächsten Jahr gar keine Anpassung bekommen. Hier hat die Regierung eingelenkt. Die gestaffelte Anpassung wird demnach für zwei Jahre ausgesetzt.
Alle Pensionen, die bis zum Ende 2024 zuerkannt werden, werden nun im Folgejahr nach Pensionsantritt voll an die Teuerung angepasst.
Pensionsantritt gleicht Lotteriespiel
Mit ihrer Zusage, die Lücken im Pensionssystem teilweise zu reparieren, hat die Regierung lange zugewartet. Und viele Betroffene verunsichert. So auch Johanna M. Die Angestellte in einem Wiener Konzern ist selbst Betriebsrätin und Personalverrechnerin. Eigentlich wollte sie den Pensionsantritt aufschieben und 2024 mit 62 in Pension gehen. Da dies für sie zu hohen Einbußen bei der Pensionshöhe geführt hätte, hat sie kurzfristig heuer im Februar den Pensionsantrag gestellt. „Die Entscheidung glich einem Lotteriespiel. Das ärgert mich“, sagt sie.
Betroffen von den Einbußen durch die verzögerte Aufwertung der Kontoerstgutschrift sind alle Pensionsarten und -systeme der gesetzlichen Pensionsversicherung. Die nun ausgesetzte Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung hätte besonders Frauen getroffen. Denn ab nächstem Jahr wird das Antrittsalter der Frauen für die Alterspension schrittweise erhöht, bis es 2033 – so wie jenes der Männer – bei 65 Jahren liegt. Die Anhebung führt dazu, dass die allermeisten Frauen erst in der zweiten Jahreshälfte in Pension gehen können (siehe Tabelle).