Imagebild Streik © chiew - stock.adobe.com
Draufgeschaut

Der Streik – die Waffe der Massen

Die Arbeit kollektiv nieder­zu­legen ist ein mächtiges Werk­zeug der Gewerk­schafts­bewegung. Was bedeutet das genau und für wen ist das ein Dorn im Auge?

Oliver Piller
30.01.2024

Der „Streik“ existierte in Österreich über Jahr­zehnte hinweg praktisch nur auf dem Papier. Wo in anderen euro­päischen Ländern in Streik­­tagen und -wochen gerechnet wurde, sprach man in Österreich lediglich von Streik­­minuten. Das hat viel mit der gelernten sozial­­partner­­schaft­lichen Praxis zu tun. Dennoch spielt auch hier beim Verhandeln implizit die Möglich­­keit, dass Arbeiter:innen und Angestellte die Arbeit nieder­­legen, eine wichtige Rolle.  

Ein Streik ist eine organisierte Form­ des Arbeits­­kampfes. Die Beschäftigten legen gemein­­schaftlich ihre Arbeit nieder und wollen bestimmte Forderungen gegenüber den Unter­­nehmen durchsetzen. Dabei bedienen sie sich einer Reihe von Methoden, wie zum Beispiel komplett die Arbeit nieder­­zulegen oder die Arbeit extra langsam durch­­zuführen – ein sogenannter Bummel­­streik. Arbeiter:innen und Angestellte können einen einzelnen Betrieb bestreiken, in einer Branche die Arbeit nieder­legen und sogar das Wirtschafts­­leben im ganzen Land im „General­­streik“ lahmlegen. 

Oliver Piller, AK Wien © Christian Heiling, Jakob Fielhauer
© Christian Heiling, Jakob Fielhauer
Oliver Piller, AK Wien

Klassenkampf von oben

Ziel der Streiks ist das Verbessern der Arbeits- und Lebens­bedin­gungen der Beschäftigten. Der Streik ist demnach ein starkes Druckmittel der unselbst­ständig Beschäftigten im Interessen­gegensatz zwischen Arbeit und Kapital. Das Recht zu streiken ist in vielen Ländern auch gesetzlich verankert. Allerdings ist das nicht in Stein gemeißelt. Ein Beschneiden des Streik­rechts schwächt die legalen Möglich­keiten, Druck auf Unter­nehmen und Konzerne für höhere Löhne und bessere Arbeits­bedingungen auszuüben.  

Dass das nicht so weit hergeholt ist, zeigt uns ein Blick nach Finnland. Die dortige rechts­konservative Regierung hat bereits begonnen, das Streik­recht einzuschränken. Das Endergebnis schränkt die Gewerk­schafts­bewegung ein und schwächt in weiterer Folge die Verhandlungs­macht von Arbeiter:innen und Angestellten. Wem nützt das? Den Profit­interessen von Unter­nehmen und Konzernen. Klassenkampf von oben.


Weitere Artikel

Imagebild Streik © VectorBum - stock.adobe.com
Recht klar
Streik­recht: Was gilt, wenn Beschäftigte die Arbeit niederlegen?
ÖGB-Arbeits­rechts­experte Michael Trinko gibt Antworten auf die wich­tigsten Fragen zum Thema Streik­recht in Österreich.
Imagebild Sozialpartner © tai111 - stock.adobe.com
Weitblick
Den Sozial­partnern „nicht drein­reden“
Die Bevöl­kerung vertraut der AK. Das ist gut so. Ebenso, dass die AK und die Sozial­partner durch die Bundes-Verfassung geschützt sind.