Der „Streik“ existierte in Österreich über Jahrzehnte hinweg praktisch nur auf dem Papier. Wo in anderen europäischen Ländern in Streiktagen und -wochen gerechnet wurde, sprach man in Österreich lediglich von Streikminuten. Das hat viel mit der gelernten sozialpartnerschaftlichen Praxis zu tun. Dennoch spielt auch hier beim Verhandeln implizit die Möglichkeit, dass Arbeiter:innen und Angestellte die Arbeit niederlegen, eine wichtige Rolle.
Ein Streik ist eine organisierte Form des Arbeitskampfes. Die Beschäftigten legen gemeinschaftlich ihre Arbeit nieder und wollen bestimmte Forderungen gegenüber den Unternehmen durchsetzen. Dabei bedienen sie sich einer Reihe von Methoden, wie zum Beispiel komplett die Arbeit niederzulegen oder die Arbeit extra langsam durchzuführen – ein sogenannter Bummelstreik. Arbeiter:innen und Angestellte können einen einzelnen Betrieb bestreiken, in einer Branche die Arbeit niederlegen und sogar das Wirtschaftsleben im ganzen Land im „Generalstreik“ lahmlegen.
Ziel der Streiks ist das Verbessern der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten. Der Streik ist demnach ein starkes Druckmittel der unselbstständig Beschäftigten im Interessengegensatz zwischen Arbeit und Kapital. Das Recht zu streiken ist in vielen Ländern auch gesetzlich verankert. Allerdings ist das nicht in Stein gemeißelt. Ein Beschneiden des Streikrechts schwächt die legalen Möglichkeiten, Druck auf Unternehmen und Konzerne für höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen auszuüben.
Dass das nicht so weit hergeholt ist, zeigt uns ein Blick nach Finnland. Die dortige rechtskonservative Regierung hat bereits begonnen, das Streikrecht einzuschränken. Das Endergebnis schränkt die Gewerkschaftsbewegung ein und schwächt in weiterer Folge die Verhandlungsmacht von Arbeiter:innen und Angestellten. Wem nützt das? Den Profitinteressen von Unternehmen und Konzernen. Klassenkampf von oben.