Grundsätzlich ist der Betriebsratsfonds dazu da, um die Ausgaben der Geschäftsführung des Fonds abzudecken. Ist zusätzlich Geld vorhanden, können laut Arbeitsverfassungsgesetz auch Wohlfahrtsmaßnahmen für die Beschäftigten und ihre Familien finanziert werden. Die gute Nachricht lautet also: Wenn genug Geld vorhanden ist, kann man aus dem Betriebsratsfonds auch eine finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer:innen vorsehen, die ihre Kinder im Sommer in einem Feriencamp oder Ähnlichem betreuen lassen. Es braucht dazu einen schriftlichen Beschluss des Betriebsrats, in dem auch klar die Kriterien für die Unterstützung verankert sind.
Der Betriebsrat muss zuerst kalkulieren, ob das Ganze auch leistbar ist, wenn alle, die diese Maßnahme nutzen könnten, sie auch tatsächlich beanspruchen. Nur wenn das gewährleistet ist, sollte er einen derartigen Beschluss fassen. Lediglich für die Ferienbetreuung eines Teils der Kinder eine Unterstützung zu zahlen, für einen anderen Teil nicht, wäre nicht zulässig. Objektive Kriterien sind das Um und Auf.
Hier kann man ebenfalls mit dem Betriebsratsfonds – sofern ausreichend Mittel vorhanden sind – unterstützen. So kann man Beschäftigten mit schulpflichtigen Kindern zum Schulstart einen Fixbetrag pro Kind zum Kauf von Schulsachen auszahlen. Ganzjährig möglich ist auch, zum Beispiel für Brillen oder Zahnspangen von Kindern gegen Nachweis des Belegs einen Zuschuss zu geben. Wichtig ist, das Geld des Betriebsratsfonds nicht ungenützt zu lassen, sondern sinnvoll einzusetzen. Welche Form der Unterstützung den Beschäftigten am meisten hilft, das kann der Betriebsrat vor Ort am besten einschätzen. Bei Fragen, was geht und was nicht möglich ist, beraten die Revisor:innen der AK Wien gerne.
Norbert Bacher-Lagler leitet die Abteilung Betriebsratsfondsrevision in der AK Wien und hat langjährige Erfahrung in der Revision von Betriebsratsfonds.