Petra Streithofer, AK Wien © Leo Neumüller
Sicherheitsvertrauensperson

Drei Fragen zur Sicher­heits­vertrauens­person (SVP)

Drei Fragen, drei Antworten: Wie läuft die Bestellung der Sicher­heits­vertrauens­person ab? Was sind die wichtigsten Rechte? Was sind die wichtigsten Aufgaben?

Petra  Streithofer 
31.08.2023
in diesem Artikel

    Wie läuft die Bestellung ab? 

    Ab elf Arbeit­nehmer:innen in einer Arbeits­stätte müssen Arbeit­geber:innen eine Sicher­heits­vertrauens­person (SVP) bestellen. Je nach Größe der Arbeits­stätte können auch mehr SVP notwendig sein. Der Betriebs­rat muss der Bestellung zu­stimmen. Er hat also ein Veto, wenn es etwa Zweifel gibt, ob eine Person geeignet ist, die Beleg­schafts­interessen zu vertreten. Die Bestellung gilt für vier Jahre und muss der Arbeits­inspektion gemeldet werden. Die SVP muss innerhalb eines Jahres eine Aus­bildung mit 24 Unterrichts­einheiten absolvieren. Die AK Wien bietet diese Grund­ausbildung, ebenso wie Auf­frischungs­kurse und Fort­bildungen an.


    Was sind die wich­tigsten Rechte? 

    SVP sind bei ihrer Tätig­keit weisungs­frei und müssen die dafür erfor­derliche Arbeits­zeit zur Ver­fügung bekommen. Sie haben ein Einsichts­recht in die Sicherheits- und Gesund­heits­schutz­dokumente. Arbeit­geber:innen müssen sie anhören. SVP haben das Recht, not­wendige Schutz­maßnahmen und die Beseit­igung von Mängeln zu verlangen. Und sie können Arbeit­geber:innen auch kon­krete Ver­besserungs­vorschläge unter­breiten. 


    Was sind die wich­tigsten Auf­gaben? 

    Die SVP infor­mieren, beraten und unter­stützen die Arbeit­nehmer:innen und den Betriebs­rat. Weiters beraten sie die Arbeit­geber:innen zum Arbeit­nehmer:innenschutz und informieren sie über bestehende Mängel. Sie achten auch darauf, dass Schutz­maß­nahmen ein­gehalten werden. Die Verant­wortung für den Arbeit­nehmer:innen­schutz bleibt aber bei den Arbeit­geber:innen. Eine IFES-Umfrage zeigt: In Klein- und Mittel­betrieben informieren und beraten SVP häufig ihre Kolleg:innen und beteiligen sich bei der Aus­wahl von Arbeits­mitteln und Schutz­aus­rüstungen. In Groß­betrieben spielt die Zusammen­arbeit mit Sicher­heits­fachkraft und Arbeits­medizin eine größere Rolle, wie auch die Teilnahme am Arbeits­schutz­ausschuss.

    Zur Person

    Petra Streithofer ist Juristin in der Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Arbeit der AK Wien. Sie befasst sich mit dem Arbeit­nehmer:innen­schutz­recht und dem Thema gefähr­liche Arbeits­stoffe. Ein weiterer Schwer­punkt ist die Beratung und Aus­bildung von Arbeit­nehmer:innen, Sicher­heits­vertrauens­personen und Betriebs­rät:innen. Die Betriebs­rats-Praxis kennt sie aus eigener Er­fahrung.




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