Ab elf Arbeitnehmer:innen in einer Arbeitsstätte müssen Arbeitgeber:innen eine Sicherheitsvertrauensperson (SVP) bestellen. Je nach Größe der Arbeitsstätte können auch mehr SVP notwendig sein. Der Betriebsrat muss der Bestellung zustimmen. Er hat also ein Veto, wenn es etwa Zweifel gibt, ob eine Person geeignet ist, die Belegschaftsinteressen zu vertreten. Die Bestellung gilt für vier Jahre und muss der Arbeitsinspektion gemeldet werden. Die SVP muss innerhalb eines Jahres eine Ausbildung mit 24 Unterrichtseinheiten absolvieren. Die AK Wien bietet diese Grundausbildung, ebenso wie Auffrischungskurse und Fortbildungen an.
SVP sind bei ihrer Tätigkeit weisungsfrei und müssen die dafür erforderliche Arbeitszeit zur Verfügung bekommen. Sie haben ein Einsichtsrecht in die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente. Arbeitgeber:innen müssen sie anhören. SVP haben das Recht, notwendige Schutzmaßnahmen und die Beseitigung von Mängeln zu verlangen. Und sie können Arbeitgeber:innen auch konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreiten.
Die SVP informieren, beraten und unterstützen die Arbeitnehmer:innen und den Betriebsrat. Weiters beraten sie die Arbeitgeber:innen zum Arbeitnehmer:innenschutz und informieren sie über bestehende Mängel. Sie achten auch darauf, dass Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Die Verantwortung für den Arbeitnehmer:innenschutz bleibt aber bei den Arbeitgeber:innen. Eine IFES-Umfrage zeigt: In Klein- und Mittelbetrieben informieren und beraten SVP häufig ihre Kolleg:innen und beteiligen sich bei der Auswahl von Arbeitsmitteln und Schutzausrüstungen. In Großbetrieben spielt die Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmedizin eine größere Rolle, wie auch die Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss.
Petra Streithofer ist Juristin in der Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Arbeit der AK Wien. Sie befasst sich mit dem Arbeitnehmer:innenschutzrecht und dem Thema gefährliche Arbeitsstoffe. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung und Ausbildung von Arbeitnehmer:innen, Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsrät:innen. Die Betriebsrats-Praxis kennt sie aus eigener Erfahrung.