Martina Chlestil © Lukas Beck
Behindertenvertrauensperson

Drei Fragen zur Behinderten­vertrauens­person

Drei Fragen, drei Antworten: Wie läuft die Wahl der Behinderten­vertrauens­person ab? Was sind die wichtigsten Rechte? Was sind die wichtigsten Auf­gaben?

Martina Chlestil
09.11.2023
in diesem Artikel

    Wie läuft die Wahl ab?

    Sind in einem Betrieb mindestens fünf begünstigte behinderte Arbeit­nehmer:innen beschäftigt, so sind aus deren Kreis eine Behinderten­vertrauens­person (BVP) und Stell­vertreter:innen zu wählen. Die Anzahl der BVP und ihrer Stellv­ertreter:innen richtet sich nach der Zahl der Vertretenen. Bei fünf bis 14 begünstigten behinderten Arbeit­nehmer:innen im Betrieb sind eine BVP und ein:e Stell­vertreter:in zu wählen. Die Wahl der Behinderten­vertrauens­person und ihrer Stell­vertreter:innen sollte gemeinsam mit der Betriebs­ratswahl stattfinden. Die Tätigkeits­dauer der BVP beträgt fünf Jahre.


    Was sind die wich­tigsten Rechte? 

    Die BVP und ihre Stell­vertreter:innen haben dieselben Rechte und Pflichten
    wie Betriebsrats­mitglieder. Dazu gehören die Verschwiegen­heitspflicht über Betriebs­geheimnisse, ein Anspruch auf erforderliche Freizeit­gewährung bei Fortzahlung des Entgelts sowie auf Bildungs­freistellung und ein Kündigungs- und Entlassungs­schutz. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat der Betriebsinhaber der BVP Räumlich­keiten sowie sonstige Sach­mittel zur Verfügung zu stellen.


    Was sind die zentralen Auf­gaben? 

    Die BVP und ihre Stellvertreter:innen haben das Recht, die Einhaltung des Behinderten­einstellungs­gesetzes zu überwachen. Insbesondere hat die BVP darauf zu achten, dass der Arbeitgeber Rück­sicht auf die Behinderung der Kolleg:innen nimmt und dass keine Diskriminierungen stattfinden. Weiters achtet die BVP darauf, dass der Arbeit­geber den besonderen Kündigungs­schutz einhält, einen allfälligen Anspruch auf Zusatz­urlaub gewährt und die Arbeits­plätze für Arbeitnehmer:innen mit Behinderung barrierefrei ausgestaltet. Die BVP kann Vorschläge zu Themen der Beschäftigung, Aus- und Weiter­bildung sowie Rehabilitations­maßnahmen machen und auf die besonderen Anliegen der Arbeitskolleg:innen mit Behinderung hinweisen.

    Zur Person

    Martina Chlestil ist Juristin in der Abteilung Sozialpolitik der AK Wien. Sie befasst sich mit den Themen Gleichbehandlung und Behinderung, Datenschutz und Arbeitsverfassungsrecht.



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